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Gewalt im häuslichen Umfeld - Hilfsangebote

ID: 1571402

(ots) -
Weihnachtszeit ist nicht immer die besinnliche Zeit

Das private Lebensumfeld ist ein geschützter Bereich, in dem jeder
Mensch Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen erwartet. Daher ist es
besonders belastend für Opfer, wenn in diesem Bereich Gewalttaten
begangen werden. Mit häuslicher Gewalt sind nicht nur
Körperverletzungen gemeint, sondern alle Formen physischer, sexueller
und/oder psychischer Gewalt.

Straftaten im häuslichen Bereich bleiben für Außenstehende häufig
unerkannt. Das Opfer schweigt aus Scham, Hilflosigkeit und
Schuldgefühlen.

Erhält die Polizei Kenntnis von Gewalt im häuslichen Umfeld, wird
sie Straftaten konsequent verfolgen und alle notwendigen Maßnahmen
zum Schutz des Opfers treffen. Dies kann zum Beispiel sein, dass der
Täter/die Täterin für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung verwiesen
oder in Gewahrsam genommen wird.

Den Opfern stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung: Für
den Opferschutz der Polizei des Rhein-Erft-Kreises ist Frau Barbara
Drazweski-Möllmann unter der Telefonnummer 02233 52-4811 und Herr
Reinhold Hollemann unter der Telefonnummer: 02233 52-4812 erreichbar.

Ein zusätzliches Angebot für Frauen als Opfer von Gewalt ist das
bundesweite Hilfetelefon. Es bietet Frauen unter der Rufnummer 08000
116 016 die Gelegenheit, sich an 365 Tagen, zu jeder Uhrzeit, anonym,
kostenlos und sicher beraten zu lassen. Mit Hilfe von
Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich. Anrufe
werden streng vertraulich behandelt. Nach einer Erstberatung werden
die von Gewalt betroffenen Frauen an eine Unterstützungseinrichtung
vor Ort weitervermittelt.

Die Polizei kann in derartigen Fällen zwar nicht zum Ehe- oder
Familienberater werden, aber helfen, erforderliche erste Schritte
durchzuführen, um das eigene Problem zu lösen.





Gerne können Sie sich auch im Internet unter: http://www.polizei-b
eratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt.html informieren.

In Notfällen verständigen Sie bitten den Notruf der Polizei 110!

Helfen Sie auch denen, die sich selbst nicht helfen können und
verständigen Sie auch in Ihrem Umfeld die Polizei oder Jugendämter
über häusliche Gewaltfälle. (ab)




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 - 3309
Mail:       pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de

 

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Datum: 09.12.2016 - 15:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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