Haftbefehle nach Diebstahl- Wesseling/Hürth
(ots) -
Richter stimmte den Anträgen der Polizei und Staatsanwaltschaft
zu.Täter in Haft.
Ein 61-Jähriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland stahl am
Mittwochabend (7. Dezember, 20.45 Uhr) diverse Getränke in einem
Lebensmittelgeschäft auf der Gotenstraße in Wesseling. Die Flaschen
steckte er in eine mitgeführte Plastiktasche und beabsichtigte das
Geschäft zu verlassen, ohne die Ware zu bezahlen. Die hinzugerufenen
Polizeibeamten nahmen den Mann fest. Weitere Ermittlungen ergaben,
dass dieser schon zahlreiche Eigentumsdelikte begangen hatte. Er
wurde in der Vergangenheit bereits zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft begründete Fluchtgefahr und nahm den Mann in
Hauptverhandlungshaft. Ein 21-Jähriger, ohne festen Wohnsitz,
entwendete bereits am 1. Dezember gegen 18.10 Uhr Parfüm in einem
Drogeriemarkt an der Theresienhöhe. Die Ware steckte er in seine
Jacke. Er hatte bereits Haftstrafen wegen gleicher Delikte verbüßt.
Die Polizeibeamten nahmen ihn daher fest. Es bestand Flucht- und
Wiederholungsgefahr, so dass auch er dem Haftrichter vorgeführt
wurde, der ihn am letzten Freitag (2. Dezember) in Untersuchungshaft
nahm. (wp)
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Datum: 10.12.2016 - 09:35 Uhr
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