Fahren ohne Fahrerlaubnis in Maikammer
(ots) - Am 10.12.2016 wurde um 08.00 Uhr ein Motorroller
einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Kontrolle des
66-jährigen Zweiradradfahrers ergaben sich Verdachtsmomente, dass der
geführte Motorroller aufgrund technischer Veränderungen
führerscheinpflichtig ist. Der Kontrollierte war nicht im Besitz
einer Fahrerlaubnis. Bei der Überprüfung konnten technische
Veränderungen festgestellt werden, die auf eine Leistungssteigerung
des Zweirades hindeuteten. Der Verkehrsteilnehmer gestand sein Mofa
so technisch verändert zu haben, dass es anstatt der erlaubten 25
km/h nun 45km/h schnell fährt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, ein
Strafverfahren eingeleitet. Im Rahmen des Strafverfahrens muss das
Mofa wieder in den Ursprungszustand versetzt werden, was von einer
technischen Prüfstelle bestätigt werden muss.
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Datum: 11.12.2016 - 08:49 Uhr
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