Streit in Bismarck endet im Polizeigewahrsam
(ots) - Samstag, 10.12.2016, 00:45 Uhr, 45879
Gelsenkirchen, Bismarckstraße/ Florastraße:
Ein 32-jähriger und ein 29-jähriger Gelsenkirchener trafen sich
zur Beilegung offensichtlich länger andauernder Streitigkeiten vor
einer Gaststätte auf der Bismarckstraße. Nach heftigen verbalen
Auseinandersetzungen wurde durch einen der beiden Männer ein Gürtel
als Schlagwerkzeug eingesetzt. Versuche eines hinzutretenden
Bekannten der Männer, die Sachlage zu beruhigen, scheiterten. Als der
32-jährige schlussendlich ein Messer zeigte, flüchteten der
29-jährige und der Bekannte zu Fuß. Der 32-jährige verfolgte sie in
einem durch ihn geführten Pkw und soll versucht haben, die
flüchtenden Männer anzufahren. Die alarmierte Polizei beendete den
Streit. Der 32-jährige verblieb im Polizeigewahrsam, um sich zu
beruhigen und auszunüchtern. Da er den Pkw deutlich alkoholisiert
führte, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Darüber hinaus wurde
festgestellt, dass er nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis ist. Die Ermittlungen zu den zuvor geführten
Auseinandersetzungen dauern an. Entsprechende Strafverfahren hat die
Polizei gegen den 32-jährigen Gelsenkirchener eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Leitstelle
PHK Honnen
Telefon: 0209/365 2160
E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.12.2016 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1571860
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Streit in Bismarck endet im Polizeigewahrsam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).