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Osnabrück - Bilanz der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Polizei Osnabrück nach Drittligabegegnung VfL Osnabrück - Halleschen FC im November 2015

ID: 1573366

(ots) - Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft
Osnabrück und der Polizei Osnabrück

Ein Jahr nach der Drittligabegegnung zwischen dem VfL Osnabrück
und dem Halleschen FC am 06.11.2015 ziehen die Staatsanwaltschaft
Osnabrück und die Polizei Osnabrück hinsichtlich der ersten
Verfahrensausgänge Bilanz.

Während des Drittligaspiels bzw. im Anschluss an jenes Spiel war
es auf Seiten der Gästefans zu mehreren, teils erheblichen Straftaten
gekommen. Zunächst brannten mehrere Täter im Gästeblock eine Vielzahl
von pyrotechnischen Erzeugnissen ab. Die insoweit eingeleiteten
Ermittlungsverfahren wurden größtenteils aufgrund des jungen Alters
der Beschuldigten zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft
Halle abgegeben. Beim Amtsgericht Osnabrück ist noch ein Verfahren
gegen einen erwachsenen Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das
Sprengstoffgesetz anhängig.

Weiterhin kam es während des Spiels aus dem Gästeblock heraus zum
Diebstahl einer im Heimbereich der Westtribüne aufgehängten
Zaunfahne. Das Verfahren gegen die insoweit ermittelten Täter wurde
ebenfalls zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Halle
abgegeben. Eine erwachsene Person, die den Tätern bei der Bergung der
Fahne geholfen hatte, wurde durch das Amtsgericht Osnabrück wegen
versuchter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Schließlich attackierten verschiedene Gäste-Fans im Anschluss an
das Spiel die eingesetzten Polizeibeamten teils verbal, teils
körperlich. Drei der daraufhin eingeleiteten Verfahren wurden gegen
Geldauflagen eingestellt; zudem verhängte das Amtsgericht gegen vier
Angeklagte Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe.

Im Anschluss an das Spiel kam es darüber hinaus im Eingangsbereich
des Gästeblocks, außerhalb des Stadions, zu einer körperlichen
Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern des Ordnungsdienstes und




den Gästefans. Nach Auswertung von polizeilichen Videoaufnahmen
konnte festgestellt werden, dass die Gewalt in erster Linie vom
eingesetzten Ordnungsdienst ausgegangen war. In diesem Zusammenhang
wurden insgesamt 9 Verfahren gegen eingesetzte Ordnungskräfte
eingeleitet. Zwei dieser Verfahren sind bereits durch die
Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Zwei weitere Verfahren wurden
gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt. In einem Fall sah das
Amtsgericht die Tathandlungen des betreffenden Ordners als durch
Nothilfe gerechtfertigt an und sprach den Betreffenden frei. Gegen
einen Ordner ist eine Geldstrafe verhängt worden. Zudem verurteilte
das Amtsgericht Osnabrück einen Ordner zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung; jenes Urteil ist indes noch
nicht rechtskräftig, da Angeklagter und Staatsanwaltschaft Berufung
eingelegt haben. Zwei weitere Strafverfahren sind derzeit noch bei
Gericht anhängig.

Gegen den Leiter eines ostwestfälischen Sicherheitsdienstes wurde
ein Verfahren wegen Strafvereitelung eingeleitet. Jenes Verfahren
wurde durch das Amtsgericht gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig
eingestellt. Weiterhin erfolgten mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen
gegen die Leiter der beteiligten Unternehmen und Subunternehmen. Jene
Verfahren wurden an die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden
abgegeben. Verfahrensausgänge sind insoweit nicht bekannt.

Da es vereinzelt auch zu körperlichen Attacken seitens der
Gästefans auf die Ordnungskräfte gekommen war, wurden auch
diesbezüglich drei entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Zwei dieser Verfahren sind durch Erhebung der öffentlichen Klage
abgeschlossen worden; diese sind derzeit noch vor Gericht anhängig.

Schließlich wurden im Bereich der ehemaligen Gaststätte
Hüggelmeyer Polizeibeamte durch eine größere Gruppe gewaltbereiter
Osnabrücker Störer angegriffen. Ein Polizeibeamter erlitt hierbei
durch einen Flaschenwurf eine offene Gesichtsverletzung, bei der auch
ein Gesichtsnerv in Mitleidenschaft gezogen wurde. Den Beamten gelang
es nur unter dem Einsatz von Pfefferspray und Diensthunden, die
Angreifer zurückzudrängen und einen Durchbruch zu den auf dem
Stadionvorplatz befindlichen Hallenser Fans zu verhindern.
Anschließend zogen sich die Täter in eine nahegelegene Sportsbar
zurück. Daraufhin wurden alle in dem Lokal befindlichen Personen
festgehalten, um Identitätsfeststellungen vornehmen zu können. Die
Maßnahmen dauerten bis in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages
an. Im Folgenden ging eine Vielzahl von Beschwerden und Strafanzeigen
wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen die Einsatzleitung ein. Das
daraufhin eingeleitete Verfahren gegen den Einsatzleiter der Polizei
wurde mittlerweile jedoch eingestellt. Sowohl die Staatsanwaltschaft
Osnabrück als auch die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg erachteten
die durch die Einsatzleitung angeordneten Maßnahmen vor dem
Hintergrund der Qualität der Ausgangstat und der Schwere der Folgen
für gerechtfertigt.

Hinsichtlich der gewalttätigen Osnabrücker Störer sind die
Verfahren inzwischen ebenfalls größtenteils abgeschlossen. Während
drei Personen - unter anderem der Täter des Flaschenwurfs (s.o.) -
aufgrund ihres Vorgehens gegen die Polizeibeamten zu Freiheitsstrafen
verurteilt wurden, kam es zu der Verhängung von insgesamt sechs
Geldstrafen und einer Arbeitsauflage nach dem Jugendrecht. Drei der
genannten Urteile sind indes noch nicht rechtskräftig. Insgesamt acht
Verfahren wurden mangels hinreichendem Tatnachweis eingestellt.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Mareike Kocar
Telefon: 0541/327-2073
E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de

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