Elmshorn /
Kriminalpolizei deckt Internethandel mit Betäubungsmittel auf
(ots) - Ein 26-jähriger Elmshorner ist aufgrund des
Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
festgenommen worden. Der junge Mann war bereits in der Vergangenheit
durch Internethandel mit sogenannten Kräutermischungen in Erscheinung
getreten. Bezugsmeldung:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/3198373 Die
Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizei in Elmshorn wurde
auf den Mann aufmerksam, als die Deutsche Post auf verdächtige
Sendungen in Briefverteilungszentrum Elmshorn gestoßen war. Die
Ermittler stellten fest, dass der Täter sich auf dem Postwege
cannabisähnlich wirkende Designerdrogen zusenden ließ, um diese über
das Internet weiterzuvertreiben. Eine kriminaltechnische Untersuchung
ergab, dass es sich bei den Inhaltsstoffen zum Teil um nach dem
Betäubungsmittelgesetz verbotene Substanzen handelte. Das Amtsgericht
Itzehoe erließ daraufhin Durchsuchungsbeschlüsse gegen den
Elmshorner, der im Vorwege abgetaucht war. Bei den Durchsuchungen
fanden die Polizisten weitere Beweismittel, die darauf hindeuten,
dass ein gewerbsmäßiges Handeln mit illegalen Substanzen über das
Internet vorlag. Die Beamten nahmen den Elmshorner am 01.12.16 vor
Beginn einer Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Elmshorn fest, in
der gegen ihn wegen gleichgelagerter Taten verhandelt werden sollte.
Der junge Mann befindet sich nun in Untersuchungshaft. In diesem
Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass am 26.11.16 das
"Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz" (NpSG) in Kraft getreten ist.
Dieses bildet neben dem Betäubungsmittelgesetz eine neue
Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität. Durch das
neue Gesetz sollen Regelungs- und Strafbarkeitslücken geschlossen
werden, die durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom
10.07.2014 entstanden waren. Das neue Gesetz bezieht sich nicht auf
Einzelstoffe wie das Betäubungsmittelgesetz, sondern umfasst ganze
Stoffgruppen. Geregelt wurde nun der Umgang mit synthetischen
Cannabimimetika und 2-Phenethylamin-Derivate, die bisher häufig in
den fälschlicherweise als "Legal High" bezeichneten Räuchermischungen
und in sogenannten Badesalzen vorkamen. Dabei handelt es sich um
Kräuter oder andere Stoffe, die mit synthetischen Designerdrogen
versetzt werden und im Falle des Konsums einen Rauschzustand
verursachen. In einigen Fällen war der Umgang mit diesen Substanzen
nicht nach dem Betäubungsmittel strafbar, diese Gesetzeslücke wird
nun mit dem NpSG geschlossen. Die Polizei weist nochmals auf die
Gefährlichkeit dieser Substanzen hin, da eine gefahrlose Dosierung
für den Drogenkonsumenten nicht möglich ist. Im Jahre 2015 konnten
insgesamt 39 Todesfälle auf den Konsum solcher Substanzen
zurückgeführt werden.
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Datum: 14.12.2016 - 12:05 Uhr
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