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Innenministerium honoriert Sparanstrengungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte/Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet

ID: 1575261

(ots) - Der Finanzhaushalt des Landkreises weist 2016 ein
jahresbezogenes Defizit in Höhe von 12,3 Mio. EUR aus. Dennoch ist
dies gegenüber dem Vorjahr, wo noch mit einem Haushaltsdefizit von 22
Mio. EUR geplant worden war, eine deutliche Verbesserung. Weitere
erhebliche Konsolidierungsanstrengungen und eine stringente
Haushaltsführung sind auch in den kommenden Jahren notwendig, damit
der Landkreis finanziell wieder handlungsfähig wird und auch in
Zukunft seine Aufgaben erfüllen kann. Mit seinem
Haushaltssicherungskonzept weist der Landkreis nach, dass ab 2018
keine neuen Defizite mehr entstehen.

"Kreistag und Kreisverwaltung haben den konsequenten
Konsolidierungsprozess mitgetragen und so die Haushaltsergebnisse
deutlich verbessert", lobte Innenminister Lorenz Caffier heute in
Neubrandenburg die Sparbemühungen. Das Innenministerium möchte den
Landkreis deshalb beim Abbau der Altschulden finanziell
unterstützen." Innenminister Lorenz Caffier und der Landrat Heiko
Kärger haben dazu heute eine Konsolidierungsvereinbarung
abgeschlossen. Darin wird festgeschrieben, welchen Beitrag der
Landkreis für die Haushaltskonsolidierung in den folgenden Jahren
leisten wird und wie die finanziellen Hilfen des Landes aussehen.

Der Landkreis verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu
unternehmen, um für das Jahr 2018 einen jahresbezogen ausgeglichenen
Haushalt vorzulegen. Dieses Ziel soll in Teilschritten erreicht
werden. In einem weiteren Schritt sollen Überschüsse für den Abbau
der seit 2012 entstandenen Defizite in Höhe von ca. 49,2 Mio. EUR
erwirtschaftet werden.

Erreicht der Landkreis die jeweils festgeschriebenen Teilziele in
der Vereinbarung für den Zeitraum von 2016 bis 2020, erhält er vom
Land eine Konsolidierungshilfe in Höhe von insgesamt bis zu 20,85
Mio. EUR, die in Jahresscheiben ausgezahlt wird.





"Ich begrüße es sehr, dass der Landkreis die Chance auf eine
nachhaltige Konsolidierung seines Haushalts nutzt, dieser Weg ist
unumgänglich. Mit der schrittweisen Verringerung des
Haushaltsdefizits gewinnt der Landkreis für die Zukunft wieder
Gestaltungsspielräume zurück", so Minister Caffier.

Hintergrund:

Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften
Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien
Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des
Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (FAG M-V) stellt der
Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als
sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung.
Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" gezahlt,
denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen
unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann
jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen Teilbeträge der
Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt
werden.

Konsolidierungsvereinbarungen nach FAG M-V hat das
Innenministerium bereits mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und
Vorpommern-Rügen sowie mit den Hansestädten Stralsund und Wismar
abgeschlossen.

Bei den ergänzenden Hilfen gemäß FAG M-V handelt es sich nicht um
Finanzmittel aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds, der mit 100 Mio.
EUR ausgestattet ist und solche Kommunen zusätzlich zu den
Zuweisungen aus dem Finanzausgleich finanziell unterstützen soll, die
zum 31.12.2011 überdurchschnittlich hohe Altfehlbeträge zu
verzeichnen hatten. Eine Konsolidierungsvereinbarung auf dieser
Grundlage wurde bisher mit der Landeshauptstadt Schwerin
unterzeichnet.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 15.12.2016 - 14:00 Uhr
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