Wieso ich seh' doch noch gut.
(ots) -
Wörth; Vermehrt wurde im Rahmen von Verkehrskontrollen
festgestellt, dass bei schlechten Witterungs- und Sichtverhältnissen,
Verkehrsteilnehmer ohne oder mit defekten Beleuchtungseinrichtungen
unterwegs waren. Nur mit richtiger Beleuchtung werden Sie auch von
anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Gleichzeitig erinnern wir
an die Regel zur Benutzung der Nebelleuchten: NUR bei Sichtweiten
weniger als 50m dürfen diese verwendet werden. Eine Sichtweite von
50m bedeutet aber auch, dass man nicht schneller als 50km/h fahren
darf!
Rückfragen bitte an:
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
Polizeiinspektion Wörth
Sachbereich Verkehr / Öffentlichkeitsarbeit
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 2
76744 Wörth am Rhein
Telefon 07271 9221-43
Telefax 07271 9221-63
piwoerth.sbe(at)polizei.rlp.de
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Unfallflucht nach gefährlichem Überholmanöver: Polizei sucht schwarzen Audi oder VW">
Datum: 16.12.2016 - 11:17 Uhr
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