Änderung in der Straßenverkehrsordnung
(ots) -
Immer wieder kommt es zu langen Staus nach Verkehrsunfällen auf
Autobahnen, Bundes- und Landstraßen. Oftmals ergeben sich
Zeitverzögerungen von bis zu vier Minuten für die anrückenden
Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften, weil die
Rettungsgasse durch viele Autofahrer erst gebildet wird, wenn die
Einsatzkräfte im Spiegel zu sehen sind. Um diese, in manchen Fällen,
lebensrettende Maßnahme noch besser in den Köpfen der Autofahrer zu
etablieren hat sich auch der Gesetzgeber mit diesem Thema auseinander
gesetzt.Am 14.12.2016 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrsordnung in Kraft. Hieraus ergibt sich eine für
Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sehr wichtige Änderung.
Der §11 Absatz 2 wurde wie folgt geändert: "(2) Sobald Fahrzeuge
auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei
Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder
sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für
die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst
linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für
eine Richtung eine freie Gasse bilden."
Durch diese Änderung wird also unmissverständlich klargestellt
wann und wo eine Rettungsgasse zu bilden ist.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Dortmund
Pressestelle
Andreas Pisarski
Telefon: (0231) 845 - 5000
E-Mail: 37pressestelle(at)stadtdo.de
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Datum: 16.12.2016 - 13:41 Uhr
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