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Offizieller Startschuss für freiwillige Gemeindefusionen nach dem Gemeinde-Leitbildgesetz/Unterzeichnung der Koordinatorenverträge

ID: 1576152

(ots) -
Die Landesregierung will mit dem Gesetz zur Einführung eines
Leitbildes "Gemeinde der Zukunft" (Gemeinde-Leitbildgesetz)
zukunftsfähige Gemeindestrukturen auf der Basis freiwilliger
Entscheidungen der Kommunen anregen und unterstützen. Es gibt aber
weder einen Fusionszwang, noch werden rechtliche Vorgaben gemacht,
wie Gemeinden sich zusammenschließen.

Der strukturelle und demografische Wandel stellt insbesondere
ländlich geprägte Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern vor besondere
Herausforderungen: Einnahmen gehen als Folge der stellenweise
drastisch sinkenden Einwohnerzahlen zurück, ohne dass automatisch
auch die Aufgaben und damit Ausgaben geringer würden. Zugleich wird
es immer schwieriger, öffentliche Einrichtungen bei sinkender
Auslastung noch zu vertretbaren Kosten zu betreiben. Die Gemeinden
müssen diese Veränderungsprozesse so gestalten, dass die kommunale
Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge gewahrt bleiben.

Viele dieser Probleme können in größeren Strukturen besser und
effizienter bewältigt werden als in kleinen Gemeinden. Zudem kann
sowohl in der Verwaltung als auch bei der Wahrnehmung von Aufgaben
Geld eingespart werden, wenn sich Gemeinden zusammenschließen. Dies
belegen zahlreiche positive Beispiele freiwilliger
Gemeindezusammenschlüsse, die es in unserem Land schon gegeben hat.

Im Vergleich zu den übrigen neuen Bundesländern hat
Mecklenburg-Vorpommern nach der Kreisstrukturreform 2011 zwar die
flächenmäßig größten Landkreise, aber die kleinteiligste Struktur auf
gemeindlicher Ebene, zumal seit 1990 die Reduzierung der
Gemeindezahlen in den übrigen ostdeutschen Bundesländern besser
gelang. Die Zahl der Gemeinden in M-V verringerte sich von rund 1.120
im Jahr 1990 auf 753 mit Stichtag 01.01.2016.

Mit dem Gemeinde-Leitbildgesetz (GLeitbildG) sollen freiwillige




Gemeindefusionen, die in MV bereits seit 1994 möglich sind, neuen
Schwung erhalten. Hierfür enthält das Gemeinde-Leitbildgesetz drei
Hebel:

1.Eigenverantwortliche Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit

Jede Gemeinde soll anhand eines vorgegebenen Prüfrasters selbst
überprüfen, ob sie noch zukunftsfähig ist. Dabei wird nicht nur die
Finanzlage in den Blick genommen, sondern auch Umfang und Qualität
der Aufgabenerfüllung, die Vitalität der örtlichen Gemeinschaft und
der Zustand der örtlichen Demokratie.

2.Finanzielle Anreize

Mit den vorgesehenen Zuweisungen sollen Fusionen, die zu
zukunftsfähigen Strukturen führen, mit einer finanziellen
Anschubhilfe versehen werden.

Es gibt folgende Arten von Zuweisungen:

a)Fusionszuweisung

Für jede durch Fusion zu einer zukunftsfähigen Gemeinde
wegfallende Gemeinde wird eine Zuweisung von 200.000 Euro gezahlt.
Die Fusionszuweisung erhöht sich auf 300.000 Euro pro wegfallende
Gemeinde, wenn an der Fusion ein in einem Ländlichen Gestaltungsraum
(die Festlegung dieser Räume erfolgt im
Landesraumentwicklungsprogramm) gelegener zentraler Ort beteiligt
ist, in dessen Nahbereich die wegfallenden Gemeinden liegen.

b)Konsolidierungszuweisung

Wenn mindestens eine der an dem Zusammenschluss beteiligten
Gemeinden einen negativen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
der Finanzrechnung zum 31. Dezember 2015 ausweist, kann zusätzlich
eine Konsolidierungszuweisung von bis zu 400.000 Euro pro an der
Fusion beteiligter defizitärer Gemeinde gewährt werden. Der
Gesamtbetrag der Konsolidierungszuweisung wird allerdings auf die
Summe der negativen Salden der an der Fusion beteiligten defizitären
Gemeinden begrenzt und ist zudem davon abhängig, dass sich die
fusionierenden Gemeinden verpflichten, binnen fünf Jahren nach der
Fusion den Haushalt der fusionierten Gemeinde jahresbezogen
auszugleichen.

c)Verwaltungsfusionszuweisung

Bei freiwilligen Verwaltungsfusionen von amtsfreien Gemeinden
und/oder Ämtern wird eine Verwaltungsfusionszuweisung in Höhe von
grundsätzlich 400.000 Euro gewährt. Diese wird nicht nur im Zuge der
Auflösung von Ämtern gewährt, sondern auch dann, wenn z.B. durch
Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft eine Verwaltung eingespart
wird.

3. Koordinatoren

Nach § 6 Gemeinde-Leitbildgesetz werden bei den unteren
Rechtsaufsichtsbehörden für Fragen, die freiwillige
Gemeindezusammenschlüsse oder das Zusammenführen von Verwaltungen
betreffen, Koordinierungsstellen eingerichtet. Die dort tätigen
Personen sind im Gebiet des jeweiligen Landkreises Ansprechpartner
für diese Fragen und beraten die Gemeinden und Ämter. Sie
unterstützen die Gemeinden bei der Selbsteinschätzung ihrer
Zukunftsfähigkeit und die an Fusionsverhandlungen beteiligten
Gemeinden bei der Beurteilung der strukturellen Zukunftsfähigkeit der
beabsichtigten neuen Gemeindestruktur.

Mit jeweils in den sechs Landkreisen tätigen Koordinatoren sorgt
das Land dafür, dass die ehrenamtlichen Entscheidungsträger in den
Gemeinden sowohl bei ihrer Selbsteinschätzung als auch bei den sich
ggf. anschließenden Fusionsgesprächen fachkundig unterstützt werden.

Der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa Thomas
Lenz hat heute mit den Koordinatoren und in Anwesenheit beider
kommunaler Landesverbände die Koordinatoren-Beraterverträge
unterzeichnet. Damit wird der "Startschuss" für die Umsetzung des
Gemeinde-Leitbildgesetzes gegeben.

Die jetzt tätig werdenden Koordinatoren sind namentlich vom
Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen worden.

Es sind dies Frau Sybille Kempf für den Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte, Herr Jürgen Ditz für den Landkreis Nordwestmecklenburg,
Herr Bernd Rolly für den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Herr Dr. Uwe
Heinze für den Landkreis Rostock, Herr Ulf Dembski für den Landkreis
Vorpommern-Rügen sowie Herr Jürgen Schönwandt für den Landkreis
Vorpommern-Greifswald.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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