Kein Lohn für unerlaubte Arbeit
(ots) - In der Nacht zu Sonntag wurden 3 Ukrainer
kontrolliert, welche in einem deutschen Reisebus in Richtung Polen
unterwegs waren. Den kontrollierenden Beamten fiel zunächst auf, dass
alle drei Personen deutlich mehr Reisegepäck mitführten, als sie für
den von ihnen angegebenen Aufenthaltszeitraum in Deutschland
benötigten. Bei einer genaueren Inaugenscheinnahme des Gepäcks wurden
verschiedene Utensilien u.a. Arbeitshandschuhe, Arbeitskleidung,
Werkzeuge sowie Stundenaufzeichnungen aufgefunden welche auf eine
Arbeitsaufnahme in Deutschland schließen ließen. Im Zuge der
Ermittlungen konnte allen drei Personen nachgewiesen werden, dass sie
mindestens einen Monat in Deutschland einer Erwerbstätigkeit
nachgegangen sind. Über ein hierfür erforderliches Visum verfügte
keine der Personen. Aufgrund der unerlaubten Erwerbstätigkeit wurde
auch der Aufenthalt der Ukrainer in Deutschland unerlaubt. Nach der
Strafanzeige gegen die drei Ukrainer wegen unerlaubtem Aufenthalt
wurde der Lohn, den jede der drei Personen als Bargeld mitführte (
zw. EUR 1000 und 1200 pro Person ), als Verfallsgegenstand
beschlagnahmt. Über weitere Sanktionen wie eine Wiedereinreisesperre
entscheidet die für die Aufenthaltsbeendigung zuständige
Ausländerbehörde am heutigen Montag.
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Datum: 19.12.2016 - 05:20 Uhr
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