Zwei Schwerverletzte bei Verkehrsunfall auf der A 1 bei Hagen
(ots) - Lfd. Nr.: 1622
Bei einem Verkehrsunfall am Montagnachmittag (19.12.) auf der A 1
bei Hagen sind zwei Menschen schwer verletzt worden. Insgesamt drei
Fahrzeuge waren beteiligt.
Ersten Ermittlungen zufolge fuhr ein 52-Jähriger aus Hamm gegen
14.25 Uhr an der Anschlussstelle Hagen-West mit seinem Skoda auf die
Autobahn in Richtung Dortmund auf. Als er vom Beschleunigungsstreifen
auf die Hauptfahrbahn wechselte, musste eine vorausfahrende
50-jährige Hagenerin verkehrsbedingt bremsen. Diese war mit ihrem
Opel auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs. Der Mann aus Hamm
bremste ebenfalls, ein dahinter fahrender 60-jähriger aus Soest
konnte seinen Sattelzug jedoch nicht mehr rechtzeitig stoppen. Er
fuhr auf das Heck des 52-Jährigen auf und schob dessen Fahrzeug
weiter auf den Opel der Hagenerin.
Die 50-Jährige und der 52-Jährige verletzten sich bei dem Unfall
schwer. Der 60-Jährige blieb unverletzt. Rettungswagen brachten die
Verletzten in nahe gelegene Krankenhäuser.
Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf rund 25.000
Euro.
Während der Unfallaufnahme kam es vorübergehend zu
Verkehrsbeeinträchtigungen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Dana Seketa
Telefon: 0231/132-1029
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.12.2016 - 20:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1577794
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Schwerverletzte bei Verkehrsunfall auf der A 1 bei Hagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).