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Ausländische Sattelzugmaschinen sind zu breit

ID: 1577988

(ots) -
Loxstedt. Beamte des Polizeikommissariats Geestland kontrollierten
am vergangenen Wochenende nachts auf dem Parkplatz Nesse (A 27) zwei
ungewöhnliche Sattelzüge, die in Richtung Bremen unterwegs waren. Der
1.Sattelzug bestand aus einer US-Sattelzugmaschine und einem
einachsigen US-Sattelanhänger. Die Sattelzugmaschine war mit
Kennzeichenschildern aus den USA versehen (Oklahoma). Der mitgeführte
US-Sattelanhänger hatte ebenfalls ein amerikanisches Kennzeichen
angebracht (Texas). Der 2. Sattelzug bestand aus einer
Sattelzugmaschine und hatte eine ordnungsgemäße polnische Zulassung.
Dieser führte einen dreiachsigen US-Sattelanhänger (Schwerlast-
Tieflader) mit einem US-Kennzeichen (Texas) mit. Bei allen
angebrachten US-Kennzeichenschildern handelte es sich um nicht mehr
gültige, d.h. nicht mehr auf diese Fahrzeuge durch US-Behörden
aktuell zugelassene Kennzeichen. Dieses ermittelten die
kontrollierenden Beamten über die Militärpolizei der USA in
Kaiserslautern.

Demnach lagen hier folgende Tatbestände vor:

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kfz-Steuergesetz und
Abgabenordnung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Zulassung, Fahren
ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Erlaubnis. Hinsichtlich der
mitgeführten US-Sattelanhänger war außerdem festzustellen, dass diese
aufgrund ihrer Abmessungen außerhalb der StVZO lagen. Der einachsige
Sattelanhänger hatte eine Fahrzeugbreite von 2,60 Meter. Der
dreiachsige Sattelanhänger hatte sogar eine Fahrzeugbreite von 2,90
Meter und Überlänge.

Aufgrund der nicht vorhandenen Zulassungen, nicht vorhandener
Abnahmen nach der StVZO und auch aufgrund des nicht vorhandenen
Versicherungsschutzes kommt ausschließlich eine Verladung aller
US-Fahrzeuge in Frage. Daraufhin wurde die Weiterfahrt aller
US-Fahrzeuge untersagt.





Die Sattelzugmaschine mit der polnischer Zulassung war
grundsätzlich in Ordnung.

Die Staatsanwaltschaft Stade ordnete gegen die beiden ukrainischen
Fahrzeugführer jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von annähernd
500 Euro an.

Gegen den 34-jährigen polnischen Fahrzeughalter, der gleichzeitig
auch Eigentümer der polnischen Sattelzugmaschine sowie aller
US-Fahrzeuge ist, wurde aus den oben genannten Gründen ein
Strafverfahren eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
http://ots.de/Polizeiinspektion_Cuxhaven

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