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161221-1-pdnms Dreister als die Polizei erlauben konnte

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(ots) - 161221-1-pdnms Dreister als die Polizei
erlauben konnte

Neumünster / Am 20.12.2016, gegen 10.00 Uhr erschien ein
36-jähriger Neumünsteraner bei der Polizeidirektion in Neumünster um
sich zu beschweren und Anzeige zu erstatten. Der Mann legte dem
aufnehmenden Beamten einen Strafbefehl gegen sich vor. Danach sollte
er einen Betrag von knapp 3000 Euro zahlen, weil er im August 2016 im
Stadtgebiet von Neumünster einen Pkw gefahren hatte ohne einen
Führerschein zu besitzen. Er fühlte sich zu Unrecht behandelt und
zweifelte die Aussagen der Zeugen an. Um dies zu untermauern legte er
dem Beamten einen Führerschein ausgestellt im Jahr 2015 vor. Laut
eigenen Angaben wollte er diesen im europäischen Ausland in einer
Fahrschule legal erworben haben. Auf den ersten Blick schien es sich
um einen normalen Führerschein (Scheckkartenformat) zu handeln. Auf
den zweiten Blick allerdings fanden fachkundige Beamte vom
Polizeiautobahnrevier Neumünster Anhaltspunkte für ein gefälschtes
Dokument. Und tatsächlich bei einer näheren Überprüfung mit einen
entsprechenden Dokumentenprüfgerät, stellte sich heraus, dass es sich
um eine Totalfälschung handelte. Das Dokument wurde einbehalten. Dies
wurde dem 36-jährigen mitgeteilt, und auch, dass gegen ihn nun ein
Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet
werden würde. Darüber hinaus war der Mann wie selbstverständlich mit
einem Pkw zur Polizei gefahren, so dass gegen ihn nun erneut auch
wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ermittelt wird. Der
Fahrzeugschlüssel wurde solange einbehalten bis ein Bekannter des
Mannes mit Führerschein den Pkw abholte. Er selbst wurde nach den
polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die angestrebte
Beschwerde/Anzeige war damit zunächst einmal hinfällig.

Rainer Wetzel






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Datum: 21.12.2016 - 11:46 Uhr
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