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++ Laterne gerammt ++ eingeschränkte Sicht durch vereiste Windschutzscheibe ++

ID: 1578989

(ots) -
Lüchow-Dannenberg

Dannenberg - Laterne gerammt - eingeschränkte Sicht durch vereiste
Windschutzscheibe

Die eingeschränkte Sicht durch eine noch vereiste
Windschutzscheibe war in den Morgenstunden des 21.12.16 Ursache für
einen Verkehrsunfall in der Marschtorstraße. Eine 54 Jahre alte
Fahrerin eines Pkw Citroen hatte gegen 06:45 Uhr mit noch vereister
Windschutzscheibe die Fahrt angetreten, war zu weit nach links
gekommen und kollidierte mit einer Laterne am Fahrbahnrand. Es
entstand ein Sachschaden von gut 2500 Euro. Die Frau erlitt leichte
Verletzungen.

Zugefrorene bzw. beschlagene Scheiben vollständig freikratzen bzw.
-wischen. Fehlender Durchblick kann zu bösen Überraschungen führen.

Wer es morgens eilig hat und nur ein kleines Loch frei kratzt,
muss mit einem Bußgeld rechnen, so die Polizei. Bei einem Unfall
droht sogar ein noch höheres Bußgeld. Selbst wenn der Fahrer
eigentlich unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, bekommt er
möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen, weil die Sicht auf
die Straße eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren
konnte.

Autofahrer sollten vor der Fahrt alle Scheiben komplett frei
kratzen und von Schnee befreien. Auch Schnee auf dem Dach muss
entfernt werden. Denken Sie auch an Außenspiegel, Lichter und
Nummernschilder zu denken.

Windschutzscheibe und Seitenfenster sind nicht eisfrei und der
Blick auf die Straße ist eingeschränkt - 10 Euro Bußgeld
Windschutzscheibe und Seitenfenster sind nicht eisfrei und der Blick
auf die Straße ist eingeschränkt mit Unfallfolge - 35 Euro Bußgeld

++ Beispielbild unter www.polizeipresse.de ++




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855




E-Mail: pressestelle(at)pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/

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Datum: 21.12.2016 - 14:04 Uhr
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