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Einsatz rechtmäßig

Zwei Gerichte weisen Klagen von 1860-Fans ab

ID: 1579461

(ots) -
Zwei Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei im Anschluss der
Zweitligabegegnung FC Ingolstadt - TSV 1860 München vom 14. Februar
2014 hatten Nachspiele vor Gerichten. In beiden Fällen klagten vier
1860-Fans gegen Einsatzmaßnahmen in Petershausen und in München.
Sowohl das Bayerische Verwaltungsgericht wie auch das Amtsgericht
München - entschieden, dass der Einsatz und die Maßnahmen der
Bundespolizei rechtmäßig waren!

Medial fanden die Vorkommnisse am 14. Februar 2014 große
Aufmerksamkeit. Nachdem es bereits am Bahnhof sowie im Stadtgebiet
und Stadion in Ingolstadt zu strafrechtlich relevanten Vorkommnissen
gekommen war, musste ein Regionalzug mit 1860-Fans auf der
abendlichen Rückreise in Petershausen gestoppt werden. Einsatzkräfte
der Bundespolizei waren angegriffen worden und setzten Schlagstock
und Pfefferspray ein.

Am 10. August 2016 fand vor der 7. Kammer beim Bayerischen
Verwaltungsgericht München, unter Vorsitz von Richterin Gertraud
Beck, dazu eine mündliche Verhandlung statt. Vier Fußballanhänger des
TSV 1860, darunter eine mehrfach einschlägig mit diversen
Fußballdelikten in Erscheinung getretene Frau, zweifelten an der
Rechtmäßigkeit des Einsatzes klagten gegen die Bundesrepublik
Deutschland.

Bei der Verhandlung ging es konkret um die Prüfung der
Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen in Petershausen. Vor allem
um den Einsatz von Pfefferspray und des Einsatzmehrzweckstockes.
Bereits bei der Zeugeneinvernahme konnte sich die Vorsitzende
Zwischenbemerkungen wie, man sollte sich bei einem Polizeieinsatz
raushalten. Man braucht keine Bürgerwehr! nicht verkneifen. Auf
Nachfrage schilderte die Zeugin, u.a. dass die Polizei wahllos
Pfefferspray gesprüht hätte. Hierzu stellte das Gericht klar, dass
dieser Vorfall nicht wegen dem Rauchen eskalierte, sondern weil ein




Fan zuvor einen Polizeibeamten geschlagen hatte. In weiteren
Ausführungen erklärte die Vorsitzende, für den Pfeffersprayeinsatz
könne sie die Rechtmäßigkeit prüfen, für den Einsatz des
Schlagstockes nicht, da kein "Schlagen" stattfand. Dies sei bereits
bei einem Prozess gegen die Polizisten, der mit Freispruch endete,
geprüft worden.

Der Fortsetzungstermin vor der 7. Kammer am 12. Oktober 2016
endete letztlich mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit des
Polizeieinsatzes und der Abweisung der Klage!

Das zweite Urteil zur Einsatzmaßnahme Identitätsfeststellung sorgt
über München hinaus für Rechtssicherheit. Für jene Fälle, in denen
"Fußball-Randalierer" in Zügen straftätig werden und im weiteren
Reiseverlauf an einem Bahnhof (Stichwort Eingreifbahnhof) deswegen
kontrolliert werden.

Das Amtsgericht München (ER I Gs 9397/16) verhandelte am 15.
November die im obigen Verfahren abgetrennte polizeiliche Maßnahme
der Identitätsfeststellung in Folge der Petershausener Vorfälle nach
Ankunft des Regionalzuges am Münchner Hauptbahnhof.

Auch das Amtsgericht München entschied nun zugunsten der
Bundesrepublik Deutschland. Der Antrag der vier Anhänger des TSV 1860
wurde als unbegründet zurückgewiesen!

Die Schlüsselsätze der Urteilsbegründung waren: "Der Antrag ist
unbegründet. - Die hier verfahrensgegenständlichen polizeilichen
Maßnahmen im Bereich des Hauptbahnhofs München waren rechtmäßig! Die
Maßnahmen zielten auf die Feststellung der Identität derjenigen
Person, die im Rahmen der Rückreise mit dem Zug aus Ingolstadt der
Begehung von Straftaten verdächtig waren. Die Maßnahmen waren von §
163b StPO gedeckt."

Weitere gekürzte Auszüge aus dem Urteil: "Aus den Ausführungen der
Antragsteller ergibt sich nichts, das geeignet wäre, die Richtigkeit
der Ausführungen der Bundespolizei in Frage zu stellen. Die
Ausführungen der Bundespolizei stützen sich auf mehrere
Polizeiberichte und Protokolle von Vernehmungen der eingesetzten
Beamten, die den Geschehensablauf glaubhaft und detailreich
wiedergeben. - Die mit dem hier verfahrensgegenständlichen
Polizeieinsatz am Münchner Bahnhof beabsichtigte
Personalienfeststellung der Verdächtigen war erforderlich, da unter
dem Personenkreis zahlreiche Straftaten begangen wurden, nicht nur
Verbalaggressionen, sondern auch massive Gewaltanwendung aus dem
Personenkreis der "Fans" war festzustellen. - Da es um eine große
Menschenmasse ging, waren die Absperrung und das Schaffen einer
Kontrollstelle geeignet und verhältnismäßig. Eine weniger
einschneidende Maßnahme kam nicht in Betracht, zumal angesichts der
großen Menschenmasse das Ansprechen einzelner Personen zwecks
Personalienfeststellung nicht erfolgversprechend gewesen wäre, zumal
abgesehen davon zahlreiche dieser Personen gewalttätig waren."

Im Urteil wird explizit auch auf eine der Klägerinnen eingegangen,
die sogar namentlich genannt wurde: "Die Antragstellerin ... ist
eine der Personen, um deren Identitätsfeststellung es hier ging.
Immerhin wurde sie mit Strafbefehl des AG Ingolstadt (7 Cs 23 Js
3701/14) wegen Beleidigung verurteilt, wegen einer Verbalaggression
gegenüber den am Bahnhof Ingolstadt eingesetzten Polizeibeamten und
die geeignet war, die spätere Eskalation des Verhaltens der
aggressiven Fans zu fördern."

Die von den Klägern angestrengten Verfahren sind damit zugunsten
der Bundespolizei entschieden worden. Der Münchner Einsatzleiter, der
mehr als zwei Jahre mit der Unsicherheit leben musste, ob er richtig
entschieden hatte, darf es zudem als Erfolg verbuchen, dass er die
Maßnahme im weiteren Verlauf abgebrochen hatte. Das Urteil stellt
klar: "Da von Seiten der Gewalttäter unter den Fans die Situation
zunehmend eskalierte, wurde seitens der Polizei zur Vermeidung von
Gefahren insbesondere auch gegenüber Unbescholtenen, aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit abgebrochen".




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
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räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 22.12.2016 - 11:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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