Geeignetheit zum Führen von Fahrzeugen
(ots) -
Eine verantwortungsbewusste Dame ist am Mittwochnachmittag auf einen
älteren Mann aufmerksam geworden. Der 85-Jährige war offensichtlich
geschwächt und versuchte bei einem Supermarkt vergeblich einen
Einkaufswagen aus der Verriegelung am Abstellplatz zu lösen.
Die herbeigerufene Polizeistreife wollte sich sein Fahrzeug zeigen
lassen, welches er längere Zeit nicht fand.
Bei Gesprächen mit dem Herrn stellte sich heraus, dass er erhebliche
Lücken in seiner Kurzzeiterinnerung hatte, orientierungslos und in
seiner Bewegung stark eingeschränkt war. Er zeigte sich allerdings
einsichtig und gab an, dass er Diabetiker sei. Angehörige holten den
Senior auf der Polizeidienststelle ab.
In diesem Fall ist festzustellen, ob der 85-Jährige allgemein nicht
mehr zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist oder zum Beispiel nur
kurzzeitig durch die Auswirkungen der Diabetes gehandicapt war.
Für viele ältere Menschen ist der Verlust der Fahrerlaubnis zumindest
eine gefühlte wesentliche Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit.
Schaut man genauer hin, ergeben sich häufig einige Möglichkeiten
mobil zu bleiben. Ob dies durch Mitfahrgelegenheiten, öffentlichen
Verkehrsmitteln oder Taxis geschehen kann, lässt sich häufig schnell
abklären.
Das Wichtigste an der Sache: Dem Senior und den anderen
Verkehrsteilnehmern ist trotz seiner Verkehrsteilnahme mit dem PKW
nichts passiert. Die Fortsetzung der Fahrt ist durch die umsichtige
Zeugin verhindert worden.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
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Datum: 22.12.2016 - 11:02 Uhr
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