Gucklochfahrer aufgepasst:
Fahrzeugscheiben müssen frei von Eis und Schnee sein
(ots) - Die kalten Temperaturen dieser Tage sorgen für
gefrorene und vereiste Fahrzeugscheiben. Die Polizei mahnt zur
Vorsicht. Jedes Jahr werden Fahrzeuge mit minimalen Gucklöchern
festgestellt oder verursachen, so wie in den vergangenen Tagen,
Verkehrsunfälle. Ein Fahrzeug muss vor der Abfahrt von Eis und Schnee
befreit werden, weil nur so eine gute Rundumsicht auf die Straße und
auf andere Verkehrsteilnehmer möglich ist. Gleiches gilt natürlich
auch für beschlagene Scheiben. Fahren Sie erst los, wenn Sie den
Durchblick durch die Scheiben rundherum haben.
Alles andere ist sehr gefährlich, beeinträchtigt die
Verkehrssicherheit und kann nicht nur ein Bußgeld, sondern im
Zusammenhang mit einem folgenschweren Unfall einen Führerscheinentzug
nach sich ziehen.
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Antonia Linnenbrink
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
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Datum: 22.12.2016 - 14:09 Uhr
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