ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Silvesterfeuerwerk sicher abbrennen

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern - Informationsblatt der Polizei klärt auf

ID: 1579732

(ots) - Immer wieder kommt es an Silvester zu
schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen,
weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet
beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller
abgebrannt werden. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt,
sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Die Polizei
klärt hierüber auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit
Silvesterfeuerwerk.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng
geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel
Silvesterfeuerwerk nutzen und zwar nur in Deutschland zugelassene
Böller. "Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten", betont
Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention
der Länder und des Bundes. "Denn illegale Feuerwerkskörper können
schwere Verletzungen zur Folge haben, z.B. Knalltraumata,
Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder
Lungenschäden", so Klotter weiter.

Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und
damit sichere Böller zu erhalten, sollten man diese ausschließlich in
regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, erwerben. Niemals sollten
die Knaller bei "fliegenden" Händlern, z.B. auf Festen oder
Veranstaltungen, gekauft werden. Ebenso sollte man die Finger von
Feuerwerkskörpern aus dem Ausland lassen, da diese möglicherweise
ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Unter Umständen
können solche Böller sogar lebensgefährlich sein. Für das Internet
gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops
kaufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, macht sich strafbar. Denn
der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften
und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei
Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die




Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.

Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selber basteln. Das
ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei
selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon
geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion
führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende
Körperverletzungen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen
bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:

- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch
handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen
und diese konsequent einhalten.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel
erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger
nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
- Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
- Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und
Gebäuden einhalten.
- Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B.
Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
- Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (z.B. schwere
Flaschen) verwenden.
- Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der
Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
- Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng
verboten.
- Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten
und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk
zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und
anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
- Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote
und Einschränkungen.

Die Polizei hat all diese Informationen zum Umgang mit
Feuerwerkskörpern in einem Informationsblatt zusammengefasst, das
kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Dieses gibt es
auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung unter: h
ttp://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/det
ail/225.html

Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im
Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Olaf Brauweiler
Telefon: 0209/365-2010
Fax: 0209/365-2019
E-Mail: Pressestelle.Gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Rheine, Diebstahl  Einbruch in Einfamilienhaus in Sarstedt - Schmuck, Bargeld und hochwertige Kameraausrüstung weg!
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.12.2016 - 14:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1579732
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:

Gelsenkirchen



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Silvesterfeuerwerk sicher abbrennen

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern - Informationsblatt der Polizei klärt auf
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Versuchter Wohnungseinbruch in Buer - Zeugen gesucht ...

Eine 78-jährige Gelsenkirchenerin hat nach einem Termin am Montag, 27. Juli 2020, eine unangenehme Überraschung erlebt, als sie nach Hause zurückgekehrt ist. Als die Gelsenkirchenerin die Haustür des Mehrfamilienhauses auf der Horster Straße öf ...

Hinweis auf Vermisstenfahndung der Polizei Bonn ...

Wir weisen auf eine Vermisstenfahndung der Polizei Bonn unter folgendem Link hin: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4663102. Der gesuchte 14-Jährige könnte sich auch in Gelsenkirchen aufhalten. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirc ...

Rücknahme einer Vermisstenfahndung ...

Die Vermisstenfahndung der Polizei Gelsenkirchen vom 13. Juli 2020 nach einer 39-jährigen Gelsenkirchenerin (siehe Pressemitteilung der Polizei Gelsenkirchen vom 13.07.2020, 11.51 Uhr) wird hiermit zurückgenommen. Ihr Aufenthaltsort ermittelt werde ...

Alle Meldungen von Polizei Gelsenkirchen