Zuschuss zum Führerschein für junge Feuerwehrleute im Landkreis Leer
(ots) -
Der Landkreis Leer sowie die Städte und Gemeinden im Landkreis
Leer unterstützen junge Feuerwehrleute mit bis zu 800 Euro Zuschuss
beim Erwerb ihres Führerscheins. Dieser Zuschuss richtet sich dabei
nicht nur an bestehende Mitglieder, sondern auch an zukünftige
Feuerwehrleute. Im Gegenzug dazu verpflichten sich die jungen Leute
für mindestens 5 Jahre Mitglied der Feuerwehr zu bleiben und
regelmäßig an Ausbildung und Diensten teilzunehmen.
Mit diesem Zuschuss soll ein Anreiz geschaffen werden, neue
Mitglieder für die Feuerwehren zu gewinnen und junge Feuerwehrleute
die z.B. aus den Jugendfeuerwehren kommen auch langfristig zu
behalten. Den Beschluss für diese Unterstützung hatte der Kreistag in
Leer am 17. März 2016 in Absprache mit allen Städten und Gemeinden
gefasst.
Mit dem Beschluss aus März konnten so bereits alle
Feuerwehrmitglieder von dem Zuschuss profitieren die ihren
Führerschein im Jahr 2015 gemacht hatten. Für alle die ihren
Führerschein in diesem Jahr erworben haben oder ihn noch erwerben,
endet die Frist für einen Antrag beim Landkreis Leer am 31. Januar
2017.
Für den Führerscheinzuschuss stehen beim Landkreis Leer in jedem
Jahr 20.000 Euro zur Verfügung. Der Zuschuss von maximal 800 Euro pro
Person wird dann jeweils zur Hälfte vom Landkreis und den Kommunen
getragen. Sollten in einem Jahr also mehr als 50 Anträge beim
Landkreis eingehen, verringert sich der Betrag für jeden einzelnen
entsprechend der Anzahl der Anträge.
Für das Jahr 2015 konnten aber alle Mitglieder, die einen Antrag
gestellt hatten, die volle Summe abgreifen und auch für dieses Jahr
ist die Marke von 50 Anträgen noch nicht erreicht.
Zielgruppe sind alle jungen Leute zwischen 16 und 25 Jahren, die
ihren Wohnsitz im Landkreis Leer haben und bis zum Stichtag
(31.01.2017) Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr sind oder werden.
Der Zuschuss wird nur für den Ersterwerb eines Führerscheins gewährt,
nicht um einen bestehenden Führerschein zu erweitern. Auch Personen
die Aufgrund von Verstößen im Straßenverkehr die Führerscheinprüfung
erneut ablegen müssen, können keinen Antrag stellen.
Weitere Informationen hat die Kreisfeuerwehr auf ihrer Webseite
unter http://führerschein.kreisfeuerwehr-leer.de zusammengestellt.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Landkreis Leer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dominik Janßen
Telefon: 0491/21371-11
Mobil: 0174/1777010
E-Mail: dominik.janssen(at)kreisfeuerwehr-leer.de
http://kreisfeuerwehr-leer.de
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Datum: 22.12.2016 - 22:35 Uhr
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