Nachtrag zu Komplettentwendung eines Geldautomaten
Polizei bittet um Mithilfe nach Diebstahl eines Geldautomaten
(ots) -
Nachdem in der Nacht auf Montag, den 19.12.16 zwischen 03.30 Uhr
und 04.30 Uhr noch unbekannte Täter den Geldautomaten auf dem
Lidl-Parkplatz in Annweiler herausgerissen und gestohlen hatten,
laufen die polizeilichen Ermittlungen auf Hochtouren. Vermutlich
wurde der Geldautomat mit einem in Pirmasens zwischen Samstag den
17.12.16, 03.00 Uhr und Sonntag den 18.12.16, 11.00 Uhr gestohlenen
Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen PS-H 5550 abtransportiert. Nach
Angaben von Zeugen war der Lkw bereits am Sonntagmittag gegen 14.00
Uhr auf dem Aldi-Parkplatz in Annweiler geparkt. Der Lkw wurde
inzwischen im Ortsbereich Burrweiler wieder aufgefunden und an den
rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt. Die Polizei bittet Zeugen, welche
Beobachtungen im Zusammenhang mit dem genannten Lkw gemacht haben,
sich bei der Kriminalpolizei Landau zu melden. Hierbei ist besonders
von Bedeutung, seit wann der genannte Lkw bereits auf dem
Aldi-Parkplatz geparkt war und wer Personen oder andere Fahrzeuge an
dem fraglichen Lkw beobachtet hat.
Rückfragen bitte an:
Kriminalinspektion Landau
ns
Telefon: 06341-287-0
www.polizei.rlp.de/pd.landau
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.12.2016 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1580144
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDLD
Stadt:
Landau
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nachtrag zu Komplettentwendung eines Geldautomaten
Polizei bittet um Mithilfe nach Diebstahl eines Geldautomaten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Landau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).