Nr.749: --Ins Haltestellenhäuschen geschleudert--
(ots) -
Ort: Bremen-Bahnhofsvorstadt, Doventorscontrescarpe
Zeit: 22.12.2016, gegen 21.40 Uhr
Am gestrigen Abend verlor ein Autofahrer beim Abbiegen in die
Doventorscontrescarpe die Kontrolle über seinen Pkw, durchbrach ein
Leitgitter und rammte die Rückseite eines Haltestellenhäuschens der
BSAG.
Der Fahrer bog von der Doventorstraße kommend nach links in
Richtung Hans-Böckler-Straße ab. Zeugen beobachteten, wie das
Unfallfahrzeug ins Schleudern geriet und in der Doventorscontrescarpe
eine Fahrbahnbegrenzung durchbrach. Im Anschluss geriet es auf einen
Grünstreifen und rammte danach das Haltestellenhäuschen, dessen
Glaseinfassung zerbrach.
Neben dem Fahrer befanden sich noch drei weitere Personen im
Fahrzeug. Sie erlitten leichte Verletzungen. Der Fahrer blieb
unverletzt.
Vermutliche Ursache des Verkehrsunfalls war eine dem Wetter und
der Örtlichkeit nicht angepasste Geschwindigkeit.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht
nur Glätte sondern auch regennasse Fahrbahnen zu den Gefahren des
Straßenverkehrs zählen. Passen Sie Ihr Fahrverhalten dementsprechend
an.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Telefon: 0421/362 12114
Fax: 0421/362 3749
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
Original-Content von: Polizei Bremen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.12.2016 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1580433
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HB
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nr.749: --Ins Haltestellenhäuschen geschleudert--"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bremen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).