Zwei Schwerverletzte und vier beschädigte Fahrzeuge bei Verkehrsunfall in Lünen - offenbar Alkohol im Spiel
(ots) - Lfd. Nr.: 1639
Bei einem Verkehrsunfall am Samstag (24.12.) in Lünen sind zwei
Menschen schwer verletzt worden. Insgesamt vier Fahrzeuge wurden
beschädigt. Offenbar war Alkohol im Spiel.
Ersten Ermittlungen zufolge fuhr ein 40-jähriger Lüner gegen 0.25
Uhr mit seinem Auto auf der Friedrichstraße in Richtung Westen. Etwa
auf Höhe der Einmündung zur Virchowstraße verlor er offenbar die
Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam von der Fahrbahn ab und
beschädigte insgesamt drei Pkw, die kurz hinter der Einmündung auf
der rechten Seite parkten.
Der 40-jährige Fahrer und sein 39-jähriger Beifahrer (ebenfalls
aus Lünen) verletzten sich bei dem Unfall schwer. Rettungswagen
brachten sie in ein Krankenhaus.
Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab
einen Wert weit über 1 Promille. Eine Blutprobenentnahme folgte.
Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf rund 13.500
Euro.
Hinweis an alle Medienvertreter: Rückfragen zu dieser
Pressemeldung stellen Sie bitte zu den üblichen Geschäftszeiten der
Pressestelle, ab Dienstag wieder von 7 bis 21 Uhr.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Dana Seketa
Telefon: 0231/132-1029
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.12.2016 - 11:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1581211
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Schwerverletzte und vier beschädigte Fahrzeuge bei Verkehrsunfall in Lünen - offenbar Alkohol im Spiel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).