Ermittlungserfolg für Osnabrücker Zoll;
Leistungsbetrüger erhält Bewährungsstrafe
(ots) - Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen
Leistungsbezieher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei
Wochen. Die Vollstreckung der Strafe wurde für drei Jahre zur
Bewährung ausgesetzt.
Da der Verurteilte in zwei Fällen seine Arbeitsaufnahme dem
Jobcenter Osnabrück nicht mitgeteilt hatte, konnte er neben seinem
Gehalt fast 5900 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht beziehen.
Durch einen Datenabgleich war aufgefallen, dass für den
Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge vom Jobcenter gezahlt
wurden und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung zur
Sozialversicherung für den Arbeitnehmer abgab. Das Hauptzollamt
Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betruges durch den
28-jährigen.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen
müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz
entsprechender Hinweise nicht getan.
Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden vom Verurteilten
nun zurückgefordert.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 27.12.2016 - 10:28 Uhr
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Osnabrück
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