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++ "The Same Procedure As Every Year" ++ Wenn's knallt - dann aber richtig! ++ richtiger Umgang mit Feuerwerk ++ Polizei& Feuerwehr geben Hinweise und Sicherheitstipps ++

ID: 1581832

(ots) - ++ "The Same Procedure As Every Year" ++ Wenn's
knallt - dann aber richtig! ++ richtiger Umgang mit Feuerwerk ++
Polizei & Feuerwehr geben Hinweise und Sicherheitstipps ++

Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

Damit das Silvesterfeuerwerk ein schönes Erlebnis zum Abschluss
des Jahres bleibt und nicht mit Verletzungen und Verbrennungen endet,
bitten Polizei und Feuerwehr, die Vorschriften für den Verkauf und
das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten. Was für die einen
faszinierend ist, wird für andere leicht zum Albtraum. Durch
Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter
Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei an
Silvester Hochbetrieb. In den letzten Jahren gab es immer wieder auch
Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die
auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt
werden.

Nicht nur beim Feuerwerk um Mitternacht, sondern auch bei der
Silvesterparty in den eigenen vier Wänden kann schnell ein Brand
entstehen. Besonders beliebt bei der Party daheim ist das Funken
sprühende Tischfeuerwerk. Beim Abbrennen muss jedoch darauf geachtet
werden, dass das "Highlight" des Abends auf einer feuerfesten
Unterlage steht. Außerdem: "Unbedingt auf die richtige
Sicherheitsklassifizierung achten und das Feuerwerk vor leicht
entzündlichen Materialien wie beispielsweise Girlanden und
Luftschlangen fern halten", warnen Experten der Feuerwehr.
Alkoholisierte Personen sollten den Umgang mit Böllern,
Kanonenschlägen und Raketen unbedingt vermeiden und das Anzünden der
Feuerwerkskörper anderen überlassen. Vor dem Zünden der
Silvester-Knaller ist es zudem ratsam, die Gebrauchsanweisung
sorgfältig zu lesen.

Nicht zugelassene und gefälschte Feuerwerkskörper gelangen
zunehmend durch illegale Einfuhr nach Deutschland. Zu kurze




Zündschnüre oder eine mangelhafte Verarbeitung sind nur einige Gründe
für die Gefährlichkeit der Billigware. Generell sollte nur Feuerwerk
mit der Zulassung von der Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung (BAM) gekauft werden. Die auf dem Feuerwerkskörper
aufgedruckte "BAM-Zulassungsnummer" und eine seriöse
Bedienungsanleitung zeichnen ein sicheres Feuerwerk aus. Das Angebot
an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Tüftler sollten deshalb auf
"Basteleien" verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist
hochgefährlich. Was unterschätzt wird: Bereits durch Stöße, Reibung,
Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven
Reaktionen kommen. Deshalb nur soviel Pyrotechnik kaufen, wie an
Silvester auch abgebrannt wird. Die gekauften Feuerwerkskörper
sollten dann an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort
aufbewahrt werden. Vorsicht: Ungeprüfte "Billig-Böller" oder selbst
gebastelte Silvester-Kracher sind lebensgefährlich!

Beim Abfeuern gilt: Feuerwerkskörper nie auf Menschen richten,
Raketen und Böller immer im Freien und niemals aus der Hand
abbrennen. Außerdem dürfen Raketen grundsätzlich nur senkrecht und
aus sicheren Behältern abfeuert werden, wie bspw. aus leeren Flaschen
im Getränkekasten. Sie dürfen niemals in geschlossenen Räumen
gezündet werden. Falls Feuerwerkskörper einmal versagen, sollte man
niemals versuchen, sie erneut zu zünden. Blindgänger lieber liegen
lassen und zur Sicherheit mit einem Wassereimer löschen

Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim
Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da
der Schaden wegen der kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als
schmerzhaft empfunden wird. "Doch explodierende Feuerwerkskörper
erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160
dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst
später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparabele
Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze
(Tinnitus)", so Experten der Feuerwehr weiter. Besonders gefährdet
sind Kinder. Die Feuerwehr appelliert: "Schützen Sie daher Ihre
Kinder und Ihr eigenes Gehör mit Gehörschutz wie etwa Ohrstöpsel."

Insbesondere in Städten kommt es zum Jahreswechsel zu zahlreichen
Balkonbränden. Daher sollte der Balkon schon vor dem
Silvester-Feuerwerk um Mitternacht frei von brennbaren Gegenständen
gehalten werden. Außerdem: Fenster, Dachluken sowie Terrassen- und
Balkontüren in der Silvesternacht schließen, so dass keine
abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung kommen
können.

Auch zum Umgang mit Leuchtmunition aus Schreckschusswaffen gibt es
wichtige Tipps: Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus
erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
ist vom eigenen eingezäunten Grundstück ohne eine waffenrechtliche
Erlaubnis zulässig. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es den
Vorgaben der Verwendungssicherheit - also Schießen senkrecht nach
oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten -
entspricht. Wer zur Silvesterfeier bei einem Bekannten eingeladen
ist, darf auch vom dortigen Grundstück geschossen werden, wenn der
Inhaber des Hausrechts hierfür seine Zustimmung erteilt. Ist die
Verwendungssicherheit nicht gegeben, muss das Schießen grundsätzlich
unterbleiben, da eine Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen ist.

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit
erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
außerhalb einer genehmigten Schießstätte auch an Silvester
grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Erlaubnisinhaber
eines Kleinen Waffenscheins, da die Erlaubnis lediglich zum Führen
der Waffe, aber nicht zum Schießen außerhalb von Schießstätten
berechtigt.

Seit dem 1. Mai 2009 ist die Nutzung von sogenannten
Himmelslaternen, hiermit sind unbemannte Heißluftballone aus
Reispapier gemeint, untersagt ist. "Grund für dieses Verbot ist die
große Gefahr, die von dem brennbaren Material und der offenen Flamme
ausgeht, denn hierdurch kann am Landepunkt ein Feuer ausgelöst
werden", so die eindringliche Warnung der Behörden.

Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Mit
Feuerwerkskörpern darf nicht nach Personen geworfen oder geschossen
werden. Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112
gewählt werden. "Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung,
Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden", weiß die Polizei.
Außerdem können zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend
gemacht werden. Für Kinder und Jugendlich sind Eltern oder andere
Aufsichtpflichtige mitverantwortlich.

Für einen entspannten Jahreswechsel hier einige Sicherheitstipps:

- Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter sondern auch für die
Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden.
Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und
sollten deshalb nicht getragen werden.

- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor
Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht
entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen
geschlossen werden.

- Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch
genau durchlesen.

- Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen
nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos
und Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen,
die in Kästen stehen, gestartet werden.

- Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch
einmal anzünden.

- Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 01. Januar abgebrannt
werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und
Signalwaffen nur vom 31.12., 15.00 Uhr, bis zum 01.01., 05.00
Uhr, verschossen werden.

- Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht
zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper.

- Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar
nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.

- Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf
Personen schießen.

- Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen
lassen und dabei beaufsichtigen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle(at)pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/

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Datum: 27.12.2016 - 13:39 Uhr
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