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(Nienburg)Gemeinsame Presseerklärung der Stadt und des Landkreises Nienburg, des ADFC und der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg

ID: 1582194

(ots) -
(BER)Fußgängerampel gilt nicht für Radfahrer Am 1. Januar 2017
tritt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft:
Fußgängerampeln regeln nicht mehr zugleich den Radverkehr. Der
Radfahrer an einer Lichtsignalanlage (LSA) muss jetzt das Signal für
den Fahrzeugverkehr beachten, wenn keine extra Signale für Radfahrer
vorhanden sind.

"Im Landkreis Nienburg haben wir die neue Regelung geprüft und
notwendige technische Veränderung bei den zuständigen Stellen
beauftragt! Die Umsetzung ist noch nicht flächendeckend erfolgt, da
manchmal auch Schaltzeiten geprüft und angepasst werden müssen!", so
Ingo Hartmann, vom Landkreis Nienburg, Fachdienst Straßenverkehr.

"In der Stadt Nienburg haben wir diese neue Regelung weitgehend
gemeinsam besprochen", so Friedhelm Meyer-Leseberg von der Stadt
Nienburg, "die technische Umsetzung folgt in Kürze!" Am Beispiel der
Einmündung Berliner Ring zur Friedrich-Ebert-Schule oder der
Ziegelkampstraße bedeutet dies: Der Radfahrer, der auf dem Radweg an
der LSA ankommt, erhält dort einen zusätzlichen Haltebalken markiert.
Von hier aus darf er, mit dem Fahrzeugsignal bei "Grün", gleichzeitig
mit den Fahrzeugen auf der Fahrbahn, starten. Der Vorteil liegt in
einer wesentlich längeren Grünphase. Die bisher für ihn geltende
Signalisierung an der Fußgängerfurt wird dahingehend geändert, dass
hier eine Streuscheibe mit dem Fußgängersymbol eingesetzt wird! Will
er also dort queren, muss er sich auch wie ein Fußgänger verhalten,
also absteigen und schieben!", so Meyer-Leseberg.

Diese Regelung ist bereits seit 2013 in Kraft, bislang galt aber
noch eine Übergangsregelung, um den Kommunen Zeit zu geben, die
Ampeln umrüsten zu können.

Auch das ist neu: Bisher mussten Kinder bis zum 8. Lebensjahr
immer auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden war.




Diese Regelung führte häufig zu praktischen Problemen, da radelnde
Aufsichtspersonen kleinere Kinder nicht auf dem Gehweg begleiten
durften. Das ist ab sofort möglich, sofern die Begleitung dafür
geeignet ist. Das ist insbesondere als gegeben anzunehmen, wenn die
begleitende Person mindestens 16 Jahre alt ist.

Am 14. Dezember trat eine Änderung der StVO in Kraft, die auch
Neuregelungen für diese Gruppe der Radfahrer bringt.

Nach der neuen Regelung dürfen Kinder neben den Gehwegen auch
Radwege benutzen, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind.
Leider ist in der Änderung nur von einer Aufsichtsperson die Rede. In
der Regel wird jedoch bei einem Familienausflug keine Kontrolle
hinsichtlich der Anzahl der Begleitpersonen stattfinden.

Im Zusammenhang mit dieser Regelung weist die Polizei daraufhin,
dass hier die Vorbildfunktion der Erwachsenen wichtig ist, den
Kindern den rechten Geh- oder Radweg als sichere Möglichkeit zu
zeigen und zu erklären.

"Die Häufung von Unfällen mit Radfahrern, die zum Einen zwar
zulässig, zum Anderen verkehrswidrig die linken Seitenanlagen nutzen,
veranlasst uns erneut auf die Gefährlichkeit hinzuweisen!", erklärt
Polizeihauptkommissar Werner Müller von der Polizeiinspektion
Nienburg/Schaumburg. "An einer Einfahrt oder Einmündung geht der
Blick des Kraftfahrzeugführers zunächst nach links, da von dort als
erstes der "feindliche" Verkehrsteilnehmer auf der Straße erwartet
wird. Erst der zweite Blick geht nach rechts, obwohl hier die
Entfernung zu dem Radfahrer am geringsten ist und er so schnell
übersehen wird!" "Anfang des neuen Jahres werden wir mit
Unterstützung von Studenten der hiesigen Polizeiakademie
zielgerichtete Kontrollen an verschiedenen Orten im Stadtgebiet
durchführen!"

"Diese Art Kontrollen begrüße ich ausdrücklich," so Berthold
Vahlsing vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC), "wir
unterstützen die Aufklärung in jeder erdenklichen Weise, aber
manchmal kommt unsere Botschaft nicht bei jedem an. Dann helfen nur
solche gezielten Kontrollen!"




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 Nienburg
Axel Bergmann
Telefon: 05721/4004-107 Mobil 0175 932 45 36
E-Mail: axel.bergmann(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
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Datum: 28.12.2016 - 08:59 Uhr
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