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+++ Haftbefehl nach vermeintlichem Raub zum Nachteil der Exfreundin +++

ID: 1582346

(ots) - Gegen einen 38-jährigen Oldenburger wurde in der
vergangenen Woche nach einer vermeintlichen Raubtat zum Nachteil
seiner Exfreundin Haftbefehl erlassen.

Das in Oldenburg lebende Paar hatte sich Anfang des Jahres 2016
getrennt. In der Folgezeit soll es immer wieder zu
Auseinandersetzungen zwischen dem Tatverdächtigen und seiner
31-jährigen Exfreundin gekommen sein. Am vergangenen Donnerstag,
22.12.2016, kam es gegen 21.40 Uhr in der Franz-Marc-Straße
schließlich zu folgendem Vorfall: Die 31-Jährige war nach eigenen
Angaben mit dem Fahrrad auf der Franz-Marc-Straße unterwegs, als sie
plötzlich von dem Auto ihres Exfreundes überholt worden sei. Der
Tatverdächtige habe der Geschädigten den Weg abgeschnitten und sie
derart ausgebremst, dass sie vom Fahrrad stürzte. Der Tatverdächtige
sei daraufhin ausgestiegen und habe ihr mit der Faust ins Gesicht
geschlagen. Dann habe er ihren Rucksack an sich genommen und sich mit
dem Auto entfernt. Die Frau erlitt bei dem Überfall einen
Nasenbeinbruch und bat einen Passanten um Hilfe, der schließlich die
Polizei benachrichtigte.

Die Beamten konnten den mutmaßlichen Täter kurz darauf in der
Wohnung eines Bekannten antreffen und vorläufig festnehmen. Den als
entwendet gemeldeten Rucksack hatte er noch bei sich.

Noch am 23.12.2016 erließ eine Richterin des Amtsgerichts
Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg einen
Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Seitdem befindet sich dieser in
Untersuchungshaft.




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Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
Pressestelle
Stephan Klatte
Telefon: 0441 790 4004
E-Mail: pressestelle(at)pi-ol.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 28.12.2016 - 11:26 Uhr
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