Neumünster - Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk
(ots) - 161228-1-pdnms Vorsicht im Umgang mit
Feuerwerkskörpern
Neumünster. In Deutschland beginnt der Verkauf von Feuerwerk
morgen (29.12.16) und endet am 31.12.16. Die Polizei weist darauf
hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2
(z. B. Böller, Kanonenschläge, Raketen) nur am 31.12. und am 01.01.
erlaubt ist und nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben. Außerdem gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerk in unmittelbarer
Nähe von Kirchen, Krankenhäusern. Kinder- und Altenheimen, sowie
Reet- und Fachwerkhäusern. Aus gefahrenabwehrenden Gründen können
Böller sichergestellt werden. Und noch ein wichtiger Sicherheitstipp:
Der Genuss von Alkohol und das Abbrennen von Pyrotechnik vertragen
sich nicht! Wir wünschen Ihnen einen sicheren und friedvollen
Jahreswechsel.
Sönke Hinrichs
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Datum: 28.12.2016 - 13:45 Uhr
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