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Silvester 2016 - Polizei gibt Sicherheitstipps zum richtigen Umgang mit dem Feuerwerk

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(ots) - Wie jedes Jahr soll das Silvesterfeuerwerk das Erlebnis zum
Jahresende werden. Bunt, laut und hoch hinaus soll es für die
Raketen, Böller oder Fontänen gehen. Was für den einen ein großer
Spaß und auch bezaubernd ist, wird für den anderen schnell als
Albtraum empfunden. Dies passiert genau dann, wenn der
"Experimentierfreudige" die Feuerwerkskörper nicht nach
Gebrauchsanweisung verwendet beziehungsweise nicht zugelassene oder
gefälschte Feuerwerkskörper draußen oder in den eigenen vier Wänden
anzündet. Die Polizeidirektion Osnabrück warnt vor dem Gebrauch nicht
zugelassener Feuerwerkskörper. In den letzten Jahren verletzten sich
gerade durch den unsachgemäßen Gebrauch oder durch nicht geprüfte
Knallkörper viele Menschen. "Einsätze mit schwerverletzten Personen
durch Knalltrauma, Verbrennungen oder den Verlust von Gliedmaßen aber
auch Bränden von Häusern oder Wohnungen sind leider keine
Seltenheit", so Sarah Gebbiken, Pressesprecherin der Polizeidirektion
Osnabrück. Für die Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst ist der
Silvesterabend einer der einsatzstärksten Nächte im Jahr.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland klar
geregelt. Jeder, der volljährig ist und einen geprüften Böller kauft,
darf diesen auch anzünden. Um hier auf der sicheren Seite zu sein,
sollte man diese nur in regulären Geschäften erwerben und sich auf
keine illegalen und unseriösen Geschäfte einlassen. Das Angebot der
Billigware ist reichhaltig und wird unterschätzt. Wer solche
illegalen Feuerwerkskörper aus dem Ausland einführt, besitzt, diese
an dritte weitergibt oder auch abbrennt, macht sich nach dem
Sprengstoffgesetz strafbar und muss mit einer Geld- oder
Freiheitsstrafe rechnen. Auch "Bastler" sollten auf selbstgefertigte
Silvesterknaller verzichten. Das ist nicht nur strafbar, das




Hantieren mit Schwarzpulver ist auch lebensgefährlich. Bereits
geringste thermische und mechanische Einwirkungen wie Reibung oder
jede Art von Zündquellen kann eine Explosion nach sich ziehen.

Um an Mitternacht nicht das böse Erwachen zu erleben, hier einige
Sicherheitstipps:

- keine nicht zugelassenen oder selbstgebauten Knallkörper
verwenden (strafbar)
- Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis zum 01. Januar
abgebrannt werden
- vor jedem Benutzen eines Feuerwerkskörpers die
Gebrauchsanweisung aufmerksam lesen
- fehlgezündete Böller (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden
- Sicherheitsabstand zu Personen, Autos oder Gebäuden einhalten
und niemals in geschlossenen Räumen verwenden
- Keine gezündeten Gegenstände nach Personen werfen oder auf diese
schießen
- Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Gegenstände abbrennen
lassen und dabei beaufsichtigen
- Feuerwerkskörper nur auf freien und ebenen Flächen verwenden

"Der sichere Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk ist das A und O für
ein ungefährliches Abbrennen und vor allem für ein schönes
Lichterspiel am Boden und in der Luft", so die Pressesprecherin
abschließend.

Weitere Hinweise können auf der Internetseite
www.polizei-beratung.de abgerufen werden.

Im Ernstfall rufen Sie die Polizei oder Feuerwehr über die
Notrufnummern 110 und 112.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Pressestelle
Sarah Gebbiken
Telefon: 0541/327-1034
E-Mail: pressestelle(at)pd-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-os.polizei-nds.de

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Datum: 29.12.2016 - 10:06 Uhr
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