ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Kreis Pinneberg / Kreis Segeberg /

Umgang mit Feuerwerkskörpern - Hinweise der Polizei

ID: 1582957

(ots) - Heute beginnt bundesweit offiziell der
alljährliche Verkauf von Feuerwerkskörpern. Zugelassene Pyrotechnik
ist gewerblich gefertigt, von der Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren benannten Stelle
überprüft und zugelassen, im Originalzustand handhabungssicher und
weist ein amtliches Zulassungs-Zeichen auf.

Die Polizeidirektion Bad Segeberg warnt in diesem Zusammenhang vor
dem Zünden illegaler Pyrotechnik. Sie ist vom Zünd- und
Abbrennverhalten unberechenbar und enthält einen wesentlich höheren
Sprengsatz. Der Anwender gefährdet nicht nur sich selbst sondern auch
unbeteiligte Dritte im Umfeld. Immer wieder verletzen sich vorwiegend
junge Männer schwer.

Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, wie
zum Beispiel Böller oder Raketen, am 31. Dezember 2016 sowie am 1.
Januar 2017 ganztägig von volljährigen Personen abgebrannt werden.

In einzelnen Gemeinden und Städten ist dies teilweise nur verkürzt
erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kinder-
und Altersheimen und überall dort, wo das Risiko einer Brandgefahr
erhöht ist, ist das Abrennen gänzlich untersagt.

Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Sprengstoffgesetz
und in der Sprengstoffverordnung.




Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Peggy Bandelin
Telefon: 04551/884-2024
E-Mail: pressestelle.badsegeberg(at)polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Oelde. Bargeld und Schmuck bei Tageswohnungseinbruch erbeutet  Soest - Raub auf Spielhalle
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.12.2016 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1582957
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SE
Stadt:

Bad Segeberg



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kreis Pinneberg / Kreis Segeberg /

Umgang mit Feuerwerkskörpern - Hinweise der Polizei
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeidirektion Bad Segeberg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Pronstorf - Motorradfahrer verunfallt ...

Am vergangenen Samstag (25.07.2020) ist es zwischen Pronstorf und dem Ortsteil Strenglin zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem sich ein Motorradfahrer schwere Verletzungen zugezogen hat. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 20-jähriger Mann ...

Boostedt - Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr ...

Gestern Nachmittag (27.07.2020) ist es am Bahnübergang an einem südlich parallel des Auwegs verlaufenden Wirtschaftswegs zu einem Versuch des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gekommen. Der Weg geht von der Neumünsterstraße ab. Ein Spaz ...

Elmshorn - Durchsuchungen durch Kriminalpolizei ...

Seit den frühen Morgenstunden (28.07.2020) führt die Kriminalpolizei Elmshorn mehrere Durchsuchungen im Stadtgebiet von Elmshorn durch. Bereits am 26. Juni 2020 war es auf dem Buttermarkt zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen geko ...

Alle Meldungen von Polizeidirektion Bad Segeberg