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Umgang mit Feuerwerkskörpern - Hinweise der Polizei
(ots) - Heute beginnt bundesweit offiziell der
alljährliche Verkauf von Feuerwerkskörpern. Zugelassene Pyrotechnik
ist gewerblich gefertigt, von der Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren benannten Stelle
überprüft und zugelassen, im Originalzustand handhabungssicher und
weist ein amtliches Zulassungs-Zeichen auf.
Die Polizeidirektion Bad Segeberg warnt in diesem Zusammenhang vor
dem Zünden illegaler Pyrotechnik. Sie ist vom Zünd- und
Abbrennverhalten unberechenbar und enthält einen wesentlich höheren
Sprengsatz. Der Anwender gefährdet nicht nur sich selbst sondern auch
unbeteiligte Dritte im Umfeld. Immer wieder verletzen sich vorwiegend
junge Männer schwer.
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, wie
zum Beispiel Böller oder Raketen, am 31. Dezember 2016 sowie am 1.
Januar 2017 ganztägig von volljährigen Personen abgebrannt werden.
In einzelnen Gemeinden und Städten ist dies teilweise nur verkürzt
erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kinder-
und Altersheimen und überall dort, wo das Risiko einer Brandgefahr
erhöht ist, ist das Abrennen gänzlich untersagt.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Sprengstoffgesetz
und in der Sprengstoffverordnung.
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Peggy Bandelin
Telefon: 04551/884-2024
E-Mail: pressestelle.badsegeberg(at)polizei.landsh.de
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Datum: 29.12.2016 - 10:30 Uhr
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