Pressemeldung für die Landkreise Cloppenburg und Vechta
(ots) -
Silvesterfeuerwerk sicher abbrennen
Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern - Informationsblatt der
Polizei klärt auf
Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum
Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht
nach Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder
selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich dabei
nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist
kaum bekannt. Die Polizei klärt hierüber auf und gibt Tipps für den
richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Der Einsatz von
Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer
volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen und
zwar nur in Deutschland zugelassene Böller. "Nicht zugelassene
Feuerwerkskörper sind verboten", betont Gerhard Klotter, Vorsitzender
der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Denn
illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge
haben, z.B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen,
Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden", so Klotter weiter. Um
sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit
sichere Böller zu erhalten, sollte man diese ausschließlich in
regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, erwerben. Niemals sollten
die Knaller bei "fliegenden" Händlern, z.B. auf Festen oder
Veranstaltungen, gekauft werden. Ebenso sollte man die Finger von
Feuerwerkskörpern aus dem Ausland lassen, da diese möglicherweise
ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Unter Umständen
können solche Böller sogar lebensgefährlich sein. Für das Internet
gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops
kaufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, macht sich strafbar. Denn
der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften
und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei
Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die
Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Auf keinen Fall sollte
man Silvesterknaller selber basteln. Das ist nicht nur strafbar,
sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten
Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische
oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen.
Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen
können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung
illegaler Sprengstoffe. Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von
Feuerwerkskörpern:
- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch
handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen
und diese konsequent einhalten.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel
erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger
nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
- Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
- Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und
Gebäuden einhalten.
- Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B.
Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
- Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (z.B. schwere
Flaschen) verwenden.
- Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der
Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
- Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng
verboten.
- Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten
und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk
zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und
anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
- Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote
und Einschränkungen.
Die Polizei hat all diese Informationen zum Umgang mit
Feuerwerkskörpern in einem Informationsblatt zusammengefasst, das
kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann (hier befindet es
sich in der Anlage ). Dieses gibt es auch in englischer,
französischer und arabischer Übersetzung. Weitere Hinweise erhalten
sie auch unter: www.polizei-beratung.de
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Fokken
Telefon: (04471) 1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 29.12.2016 - 10:50 Uhr
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Cloppenburg/Vechta
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