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Keine Freimengen für Sprengstoff / Strafverfahren wegen 20 Feuerwerkskörpern aus Polen

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(ots) -
Alle Jahre wieder kommen nach dem Christkind die Feuerwerkskörper
auf die Erde nieder, wo wir Menschen sind. Diese Tradition ist seit
einiger Zeit umstritten: Für die Einen sind Feuerwerkskörper eine
umweltschädliche Geldverschwendung, für Andere ist das
Silvesterfeuerwerk ein Höhepunkt des Jahres. Unabhängig wie man zu
dieser Tradition steht, müssen bei dem Umgang mit Feuerwerkskörpern
zwingend einige Regeln befolgt werden. Dazu gehört, dass die Einfuhr
von Feuerwerkskörpern nach Deutschland stark beschränkt ist. "Die
Auflagen, um Feuerwerkskörper legal nach Deutschland zu verbringen,
sind hoch. Darum kann ich dem normalen Hobbyknaller davon nur
abraten", sagt Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig. Denn zum
einen müssen die Feuerwerkskörper unbedingt mit einer offiziellen CE-
(Conformité Européenne - Europäische Richtlinie für
Produktsicherheit) oder BAM-Kennzeichnung (Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung) versehen sein. Und besonders auf den
halblegalen Märkten hinter der Grenze sind diese Kennzeichnungen oft
gefälscht. Zum anderen müssen die Feuerwerkskörper auch bestimmte
Grenzwerte (Netto-Explosiv-Stoffmasse - NEM) einhalten, um in die für
Silvesterfeuerwerk üblichen Kategorien 1 und 2 eingeordnet werden zu
können. Tun sie das nicht, dürfen die Feuerwerkskörper nur von
lizenzierten Pyrotechnikern mit einer besonderen Erlaubnis verwendet
werden. Sollte es sich um nicht ordnungsgemäße Feuerwerkskörper
handeln, können auch schon kleine Mengen Probleme bereiten. Das
musste am 28. Dezember auch eine junge Polin feststellen, die auf dem
Rückweg aus ihrem weihnachtlichen Heimaturlaub zurück zu ihrem
Wohnort in Niedersachsen an der Autobahn 2 von Beamten des
Hauptzollamtes Braunschweig kontrolliert wurde. Im Kofferraum fanden
die Beamten eine Feuerwerksbatterie mit 52 Schuss, 13 Raketen und




sechs Fontänen ohne Kennzeichnung. Die 20 Feuerwerkskörper wurden
beschlagnahmt und gegen die junge Frau wurde ein Strafverfahren wegen
des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Reisefreimengen werden bei Feuerwerkskörpern nicht gewährt. "Dieses
harte Durchgreifen ist verständlich, wenn man sich überlegt, dass
jeder Böller faktisch eine kleine Bombe ist und auch jede Rakete
Sprengstoff enthält", erklärt Zolloberinspektor Löhde; "und so wie
jedes Jahr am 01. Januar Bilder von spektakulärem Feuerwerk in den
Zeitungen abgedruckt werden, werden genauso regelmäßig die Berichte
über schwere Verletzungen und Brände durch nicht ordnungsgemäße
Feuerwerkskörper veröffentlicht. Darum ist der Zoll bemüht, die
Einfuhr von unsicheren Feuerwerkskörpern einzudämmen: für Ihre
Sicherheit und ein gesundes Jahr 2017".




Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de

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Datum: 29.12.2016 - 15:17 Uhr
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