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Bundespolizei Magdeburg: Gleich zwei Haftbefehle in der Silvesternacht

ID: 1584678

(ots) - Die Silvesternacht endete für zwei junge Männer
vermutlich anders als geplant. Zunächst kontrolliert eine Streife der
Bundespolizei am 31. Dezember 2016, um 18.25 Uhr einen 20-Jährigen im
Hauptbahnhof. Der Abgleich seiner Personalien im Fahndungsbestand der
Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichtes Zeven.
Demnach wurde er wegen Diebstahl, Leistungserschleichung und
Körperverletzung zu einem Jahr Jugendfreiheitsstrafe verurteilt. Er
hatte sich seinem Strafantritt nicht gestellt. Dem jungen Mann wurde
noch vor Ort die Festnahme ausgesprochen. Bei der sich anschließenden
Durchsuchung fanden die Bundespolizisten dann auch noch einen
Teleskopschlagstock, was eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zur Folge
hat. Der 20-Jährige wurde um 22.25 Uhr an die Jugendhaftanstalt
Raßnitz übergeben. Dort wird er das soeben begonnene Jahr 2017
verbringen. Etwas mehr "Glück im Unglück" hatte ein 25-Jähriger. Er
fiel den Bundespolizisten um 20.30 Uhr im Hauptbahnhof Magdeburg auf,
da er drei sogenannte "Pollenböller" mit sich führte. Diese wurden
beschlagnahmt und den Mann erwartet eine Anzeige wegen des Verstoßes
gegen das Sprengstoffgesetz. Doch damit nicht genug. Auch seine
Personalien wurden im polizeilichen Datensystem abgefragt und ergaben
ebenfalls einen Vollstreckungshaftbefehl. Diesen hatte die
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erstellt. Der Mann wurde durch das
Amtsgericht Köthen wegen des unerlaubten Besitzes von
Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 800 Euro beziehungsweise
einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Seine Freundin
zahlte die Geldstrafe für ihn und er konnte die Dienststelle der
Bundespolizei als freier Mann verlassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Romy Gürtler
Telefon: 0391-56549-505
E-Mail: romy.guertler(at)polizei.bund.de




http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 01.01.2017 - 12:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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