Feuerwerk ausgefallen / Zoll beschlagnahmt 197,5 kg Feuerwerkskörper an der A 2
(ots) -
Für einen jungen Niederländer war das Silvesterfeuerwerk schon am
30. Dezember 2016 vorbei: Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle
seines Kleintransporters auf dem Rastplatz Lappwald fanden Zollbeamte
mehrere Kartons mit explosiver Füllung. Die insgesamt 197,5 Kilogramm
Feuerwerkskörper stammen aus Osteuropa und waren nicht mit den
erforderlichen Kennzeichnungen versehen. Darum wurden sie
beschlagnahmt. Gegen den Fahrer wurde noch vor Ort ein Strafverfahren
wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eröffnet.
Dass die Feuerwerkskörper für die Niederlande bestimmt waren,
spielt grundsätzlich keine Rolle. Zum einen ist im Sprengstoffgesetz
auch die Durchfuhr durch die Bundesrepublik reglementiert. Zum
anderen ist der Handel mit Feuerwerkskörpern in der Europäischen
Union weitgehend harmonisiert. Das heißt, in allen europäischen
Mitgliedstaaten gelten nahezu die gleichen Vorschriften. Eine
Kontrolle des Fahrzeugs in den Niederlanden hätte demnach auch zu
einer Beschlagnahme der Feuerwerkskörper geführt.
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Datum: 02.01.2017 - 14:13 Uhr
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