Ahlen. Ehepaar beobachtet Verkehrsunfallflucht
(ots) - Am Dienstag, 3.1.2017, gegen 9.10 Uhr,
beobachtete ein Paar eine Verkehrsunfallflucht auf einem Parkplatz an
der Richard-Wagner-Straße in Ahlen. Der unbekannte Verursacher fuhr
beim Ausparken gegen einen schwarzen Skoda Jeti und beschädigte
diesen. Die Zeugen notierten sich das Kennzeichen und informierten
die Polizei. Erste Ermittlungen an der Halteranschrift verliefen ins
Leere. Aber die Hinweise reichen aus, um die Verkehrsunfallflucht
aufklären zu können. Dank der Zeugen bleibt der geschädigte
Autobesitzer nicht auf seinem Schaden hängen.
Viele Verursacher halten eine Verkehrsunfallflucht für ein
Kavaliersdelikt. Das ist es aber keineswegs, sondern stellt eine
Straftat dar, die weitreichende Folgen haben kann. Zum Beispiel der
Verlust des Führerscheins. Jeder Unfallverursacher ist verpflichtet,
nach einem Unfall seine Personalien und seine Beteiligung
mitzuteilen. Ist ein anderer Geschädigter nicht vor Ort, muss der
Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Kann ein
Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, hat der Verursacher
seine Personalien zu hinterlassen oder den Unfall zeitnah der Polizei
mitzuteilen.
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Datum: 03.01.2017 - 13:59 Uhr
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