Adressenangabe verweigert
(ots) - Bei einer Verkehrskontrolle am 08.01.2017, gegen
17:05 Uhr, an der L 507 zwischen Hainfeld und Burrweiler, wurde ein
VW Polo wegen Verstoß gegen das dortige Durchfahrtsverbot
kontrolliert. Der Fahrer zeigte auf Verlangen seinen Führerschein
vor. Da er die ihm angebotene Verwarnung nicht bezahlen konnte oder
wollte, wurden seine Daten notiert, um eine Anzeige für die
Bußgeldstelle zu fertigen. Bei Nachfrage nach seiner Wohnanschrift
verweigerte er die Angaben. Seinen Personalausweis wollte er auch
nicht aushändigen, da er sich ja bereits durch seinen Führerschein
ausgewiesen habe. Die Beamten bekamen seine Anschrift später doch
noch heraus, allerdings hätte der 55jährige Verkehrsteilnehmer wohl
besser die 20,-EUR-Verwarnung bezahlt und seine Adresse genannt.
Jetzt hat er zusätzlich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach § 111
OwiG am Hals, die mit einer Geldbuße bis 1000,-EUR geahndet werden
kann.
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Dirk Wecke, PHK
Telefon: 06323-955-113
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Datum: 09.01.2017 - 06:42 Uhr
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