Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unter Alkoholeinfluss
(ots) - Stromberger Straße, 06.01.17, 12:30 Uhr
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle konnte bei dem
68-jährigen Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein
durchgeführter gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab einen Wert
von 0,62 Promille. Darüber hinaus besteht gegen den Fahrer eine
aktuelle Fahrerlaubnissperre.
Entsprechend wurde gegen Fahrzeugführer ein Strafverfahren wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie in Tateinheit ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
eingeleitet.
Die Fahrzeughalterin und zugleich Beifahrerin muss mit einem
Strafverfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
rechnen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721-9050
www.polizei.rlp.de/pd.badkreuznach
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Kreuznach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.01.2017 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1588876
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKH
Stadt:
Bingen am Rhein
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unter Alkoholeinfluss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Kreuznach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).