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Automatische Passkontrollen für alle

-Bundespolizei am Münchner Flughafen startet Erprobungsphase für ausgewählte Drittstaatsangehörige-

ID: 1589008

(ots) -
Das automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS hat sich
mittlerweile an den großen deutschen Flughäfen etabliert und wird von
den Reisenden vor allem am Münchner Flughafen sehr gut angenommen.
Einziger Pferdefuß; das System kann bis dato eigentlich nur von
EU-Staatsangehörigen genutzt werden. Damit soll jetzt Schluss sein.
Seit heute (9. Januar) ermöglicht eine Softwareaktualisierung auch
die Kontrolle von Drittstaatsangehörigen, allerdings erst einmal nur
an der Ausreisekontrolle im Terminal 2 und nur für einen limitierten
Personenkreis.

Im Februar 2014 konnte die Bundespolizei in enger Zusammenarbeit
mit der Flughafen München Gesellschaft den Fluggästen im Erdinger
Moos mit dem automatisierten Grenzkontrollsystem EasyPASS eine
Neuerung und damit mehr Komfort und Zeitersparnis im Reiseverkehr
anbieten. Allerdings konnten bis dato praktisch nur EU-Bürger von den
Vorteilen, die EasyPASS bietet, profitieren. Schon von Anfang an aber
war die Idee, dass alle Reisenden in den Genuss dieser Vorteile
kommen sollen. Nun ist dank einer Softwareaktualisierung ein großer
Schritt in diese Richtung gelungen.

Nach umfangreichen Tests erprobt die Bundespolizei diese neue
Funktion ab heute im Wirkbetrieb, um die Auswirkungen auf den
Grenzkontrollprozess zu ermitteln. Insbesondere soll im Rahmen der
Erprobung auch beurteilt werden, für welche Staatsangehörige das
System endgültig geöffnet werden kann. Zunächst wird die
Bundespolizei ihre EasyPASS-Anlage im nördlichen Bereich der
grenzpolizeilichen Ausreisekontrollstelle im Terminal 2 für
Staatsangehörige Australiens, Chiles, Israels, Japans, Kanadas, der
Republik Korea, Monacos, Neuseelands und der USA freigegeben.

Diesem Personenkreis wird die Möglichkeit eröffnet, die genannte
EasyPASS-Anlage - ausschließlich zur grenzpolizeilichen




Ausreisekontrolle - analog zu Bürgern der Europäischen Union, des EWR
(Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz zu nutzen. Einziger
Unterschied zu Bürgern der EU, des EWR und der Schweiz ist, dass am
Nachfolgearbeitsplatz durch einen Bundespolzisten die noch
ausbleibenden Elemente der Grenzkontrolle wie die Feststellung des
Aufenthaltszeitraumes oder die Stempelung des Reisedokumentes
erfolgen. Erst im Anschluss daran ist die Grenzkontrolle für die
Drittstaatsangehörigen beendet und der betreffende Reisende kann den
Kontrollbereich verlassen.

So verspricht sich die Bundespolizei am Münchner Flughafen noch
kürzere Kontrollzeiten und damit verbunden mehr Komfort für die
Reisenden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.200
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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Datum: 09.01.2017 - 11:52 Uhr
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Flughafen München



Kategorie:

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