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Rettungsgasse - eine oft vergessene Vorschrift, die Leben retten kann

ID: 1589075

(ots) - Polizei
Münster und Feuerwehr Gelsenkirchen informieren gemeinsam zum Thema
"Rettungsgasse" auf der A 2 an der Raststätte "Resser Mark"

Jeder Autofahrer kennt die Situation einer Sperrung oder eines
Staus, der alle Verkehrsteilnehmer zum Anhalten und Warten zwingt.
Das Bilden einer Rettungsgasse ist dann oberstes Gebot.

Im Rahmen der aktuellen Schwerpunktkontrollen auf der A 2, vom
2.1.2017 bis 22.1.2017, zwischen Castrop-Rauxel und Bottrop,
informiert die Verkehrssicherheitsberatung der Polizei Münster
gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr Gelsenkirchen die Autobahnnutzer
über die Wichtigkeit der "Rettungsgasse".

Die Bildung einer Rettungsgasse soll den Einsatzfahrzeugen der
Polizei, Feuerwehr, Rettungs- oder Abschleppdienste die Durchfahrt
zur Unfallstelle ermöglichen. So können die "Rettungsprofis"
schnellstmöglich an den Unglück- und Schadensort vorfahren, um dort
Leben zu retten, Verletzte zu versorgen oder Brände zu löschen. Das
Bilden und Freihalten einer Rettungsgasse ist zudem im Interesse
aller Autofahrer, denn ein effizientes Vorgehen der Einsatzkräfte
gewährleistet die zügige Aufhebung der Sperrung und die ungehinderte
Weiterfahrt.

Die Erfahrungen der Polizei und Feuerwehr haben gezeigt, dass
dieses in den seltensten Fällen klappt. Einsatzfahrzeuge müssen sich
immer wieder mit Blaulicht und Martinshorn freie Bahn schaffen. Die
eindeutige gesetzliche Verpflichtung, schon beim Beginn einer
Staubildung und natürlich auch im Stau eine Rettungsgasse zu bilden,
wird häufig nicht umgesetzt. Die Verkehrsteilnehmer bleiben dort
stehen, wo sie zuvor gefahren sind; mittig auf dem Fahrstreifen.

Eine einmal gebildete Rettungsgasse sollte auf keinen Fall sofort
wieder geschlossen werden. Leider fahren viele Autofahrer nach der
Durchfahrt des ersten Rettungsfahrzeuges wieder zur Mitte zurück.




"Die Rettungsgasse kann Leben retten und muss deshalb stärker in das
Bewusstsein der Autofahrer gerückt werden", erläutert
Verkehrssicherheitsberater Christoph Becker die Bedeutsamkeit dieser
aktuell überarbeiteten Vorschrift und die Gründe für eine gemeinsame
Presseinformation der Feuerwehr Gelsenkirchen und der Polizei
Münster, zu der herzlich eingeladen wird.

11. Januar 2017, 11.00 Uhr, Herten/Gelsenkirchen, BAB 2,
Raststätte "Resser Mark", Richtung Oberhausen




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Pressestelle
Mirko Stein
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster

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Datum: 09.01.2017 - 12:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Münster/Castrop-Rauxel/Bottrop/Gelsenkirchen



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