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Polizeidirektion Bad Segeberg /

Polizei erweitert die Anhalte- und Sichtkontrollen auf die Bereiche Kaltenkirchen und Bad Bramstedt

ID: 1589412

(ots) - Aufgrund der in den letzten Wochen erheblich
gestiegenen Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl im Revierbereich
Kaltenkirchen ordnet der Leiter der Polizeidirektion Bad Segeberg,
der Leitende Polizeidirektor Andreas Görs, gemäß § 180 III
Landesverwaltungsgesetz polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen
fortan auch für die Bereiche Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an. Die
Anordnung bezieht sich auch auf die Gemeinden Henstedt-Ulzburg und
Tangstedt sowie die Ämter Bad Bramstedt-Land, Itzstedt, Kisdorf und
Kaltenkirchen-Land ohne die Gemeinde Alveslohe. Sie gilt ab sofort
und ist zunächst bis einschließlich 5.2.17 angeordnet.

Aktuell ist ein deutlicher Anstieg der Taten im Bereich des
Polizeirevier Kaltenkirchen zu verzeichnen. Im eher ländlich
strukturierten Bereich sind die Fallzahlen insbesondere entlang der
Bundesautobahn 7 und der Bereich der Bundesstraße 7 und der
Bundesstraße 432 signifikant angestiegen. In dem Bereich des
Polizeireviers Kaltenkirchen waren im Zeitraum der 39. Kalenderwoche
bis zur 52. Kalenderwoche insgesamt 86 Taten zu verzeichnen. Hierbei
bilden die Zuständigkeitsbereiche der Polizeistation Boostedt und
Ellerau mit nur sehr wenigen Taten eine Ausnahme und werden daher
räumlich nicht in diese Anordnung einbezogen.

Bei Anhalte- und Sichtkontrollen handelt es sich um eine
präventive Maßnahme, mit deren Hilfe Erkenntnisse zu Verdächtigen
generiert oder verdichtet werden. Die Polizei darf in den
Geltungsbereichen der Kontrollen Personen kurzzeitig anhalten und
mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder
Ladeflächen in Augenschein nehmen. Aus den daraus gewonnenen
Erkenntnissen analysiert die Polizei Tat- und Täterzusammenhänge und
kann letztendlich durch den Nachweis von Taten und die Festnahme von
Tätern weitere Einbrüche verhindern. Die Polizei verfolgt bei ihrer




Strategie zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen folgende Grundsätze:

- Wir kündigen unsere Maßnahmen, die alle Bürgerinnen und Bürger
betreffen, an!
- Kontrollmaßnahmen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen
können, wägen wir sorgsam ab. Wir treffen nur jene Maßnahmen,
die wirksam und angemessen sind!
- Daten werden nur erhoben, wenn sich während der Kontrolle
Verdachtsmomente gegen eine Person ergeben, ansonsten wird
nichts geschrieben, gespeichert oder dokumentiert. Unbescholtene
Bürgerinnen und Bürger haben also keinen Anlass, sich in einer
solchen Kontrolle zu sorgen!
- Wir werten die in Kontrollen gewonnen Erkenntnisse sorgfältig
aus, um Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung
verdächtiger Personen nachvollziehen zu können.
- Die Kontrollen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger
in Schleswig-Holstein, weil sie für die Landespolizei einen
wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die
Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Nähere Informationen zur
Bekämpfung der Einbruchkriminalität finden Sie unter:
www.polizei.schleswig-holstein.de in der Rubrik
Einbruchbekämpfung.




Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Peggy Bandelin
Telefon: 04551/884-2024
E-Mail: pressestelle.badsegeberg(at)polizei.landsh.de

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Datum: 09.01.2017 - 16:18 Uhr
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