Dumm gelaufen oder was ein Unfall so alles auslösen kann.
(ots) - Dumm gelaufen oder was ein Unfall so alles
auslösen kann. Im Rahmen einer Unfallaufnahme auf der A 60 im Raum
Mainz stellte die Polizei fest, dass gegen den Beifahrer eines der
unfallbeteiligten Fahrzeuge ein Haftbefehl vorlag. Nach der
Verbringung zur Dienststelle nach Heidesheim erschien ein Bekannter
des Gesuchten mit einem Auto, um diesem zu helfen. Das hatte aber
fatale Folgen für den hilfsbereiten Bekannten, da die Beamten bei
diesem Mann Hinweise auf einen Drogeneinfluss feststellten. Ein
Drogenschnelltest bestätigte dies, was eine Blutprobe zur Folge
hatte. Daneben wurde festgestellt, dass der 26 Jahre alte Bekannte
offenbar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Abgerundet wurde
dieser Vorfall durch das Auffinden eines sogenannten Einhandmessers,
das nach dem Waffenrecht verboten ist. Die Hilfsbereitschaft hatte
für den 26-jährigen zur Folge, dass ein Strafverfahren gegen ihn
eingeleitet wurde. Der gegen den 22 Jahre alte Beifahrer bestehende
Haftbefehl konnte durch die Zahlung der bestehenden Geldstrafe
beglichen werden. Den Unfall selbst hatte das Fahrzeug, in dem der
22-jährige als Beifahrer saß, nicht verursacht. Dem Fahrzeug war auf
der Autobahn ein anderes Fahrzeug aufgefahren, nachdem es
verkehrsbedingt abbremsen musste. Hierbei wurde ein Mitinsasse im
Fahrzeug leicht verletzt. Die beiden beteiligten Fahrzeuge selbst
wurden erheblich beschädigt.
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Polizeiautobahnstation Heidesheim
Telefon: 06132-950-0
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Datum: 10.01.2017 - 11:57 Uhr
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