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Wenn Erwachsene vermisst werden

ID: 1590028

(ots) - Der Fall einer vermissten Frau aus Jülich sorgte in
den letzten Tagen für Aufregung. Insbesondere in sozialen Netzwerken
wurde die Suchmeldung der Familie zig-Mal geteilt. Es stellt sich die
Frage, wann die Polizei tätig wird, wenn Erwachsene ihr Lebensumfeld
von jetzt auf gleich verlassen. Dies geschieht immer dann, wenn
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person Opfer eines
Verbrechens geworden ist, ein Unglücksfall vorliegen könnte oder sie
sich aufgrund einer Erkrankung in hilfloser Lage befinden könnte.
Hier gibt es auch keine Regelung, wonach eine gewisse Zeit gewartet
werden muss, bis eine Vermisstenanzeige erstattet werden kann.
Bestätigt sich dies nicht, verbietet es sich für die Polizei,
öffentlich nach vermissten Erwachsenen zu suchen. Jeder Erwachsene
hat grundsätzlich das Recht, sein Lebensumfeld zu verlassen. Im oben
genannten Fall ergaben die Ermittlungen der Polizei keine Hinweise,
dass Gefahr für Leib und Leben der Frau besteht. Im Gegenteil - es
lagen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Frau ihr
Lebensumfeld bewusst verlassen hat. Das wurde heute nun bestätigt.
Die Frau ist wohlauf und ihr Aufenthaltsort ist der Polizei bekannt.
Sie selbst wird entscheiden, wen sie wann über ihren neuen Aufenthalt
informiert. Zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte sollte das weitere
Teilen der besagten Suchmeldung nunmehr eingestellt und bereits
geteilte Meldungen gelöscht werden.




Rückfragen bitte an:

Polizei Düren
Pressestelle

Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199

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Datum: 10.01.2017 - 15:04 Uhr
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