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Widerstand gegen die Polizei nach häuslicher Gewalt - Wülfrath - 1701041

ID: 1590193

(ots) -
Am nächtlichen Mittwochmorgen des 11.01.2017, gegen 02.35 Uhr,
wurde die Wülfrather Polizei zu einem Fall häuslicher Gewalt in eine
Wohnung an der Tiegenhöfer Straße gerufen. Dort hatte ein 52-jähriger
Mann seine 39-jährige Lebenspartnerin im Streit geschlagen und
verletzt, zudem randalierte er fortdauernd in der gemeinsamen
Wohnung. Die misshandelte Frau hatte sich in ein Zimmer der Wohnung
flüchten, dort einschließen und die Polizei alarmieren können.

Als eine Streifenwagenbesatzung nur kurze Zeit später eintraf,
richtete sich die Wut des 52-jährigen Wülfrathers, der
zwischenzeitlich die Tür zum Aufenthaltsraum seiner Frau eintrat,
sofort auch gegen die polizeilichen Einsatzkräfte. Als diese
versuchten den Randalierer zu beruhigen und zu bändigen, kam es zu
erheblichen Widerstandshandlungen des Mannes. Dieser schlug und trat
nach dem Beamten und der Beamtin, griff diese mehrfach an und
rangelte dabei mit brutaler Körpergewalt. Selbst auf den zuvor
angedrohten und dann angewandten Einsatz eines Reizstoffsprühgerätes
reagierte der vollkommen hemmungslos wütende Mann nicht. Er konnte
schließlich nur mit Hilfe weiterer polizeilicher Unterstützungskräfte
überwältigt, gefesselt und festgenommen werden.

Der nach bisherigen Erkenntnissen weder unter Alkohol-, noch unter
Drogeneinfluss stehende Mann, wurde zunächst in das Polizeigewahrsam
nach Mettmann gebracht. Von dort erfolgte nach ärztlicher
Begutachtung die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zum
Eigenschutz, insbesondere aber auch zum Schutz anderer Personen.

Die leicht verletzte 39-jährige Lebenspartnerin des Wülfrathers
wurde zur ambulanten ärztlichen Behandlung und Betreuung in ein nahes
Krankenhaus gebracht. Die zwei zuerst eingesetzten polizeilichen
Einsatzkräfte wurden bei dem brutalen Widerstand des 52-Jährigen




ebenfalls leicht verletzt, blieben aber dennoch dienstfähig. Gegen
den 52-jährigen Wülfrather wurden Strafverfahren wegen häuslicher
Gewalt, mehrerer Körperverletzungen und Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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Datum: 11.01.2017 - 08:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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