Drei Kinder und Autofahrerin nach Unfall mit Schock ins Krankenhaus
(ots) - Bei dem Zusammenstoß zweier Autos auf der
Kreuzung Weserstraße/Oberbecksener Straße am Dienstagnachmittag
erlitten drei Kinder im Alter von 1 bis 7 Jahren sowie eine
52-jährige Pkw-Fahrerin aus Vlotho einen leichten Schock. Alle
Personen kamen zur Behandlung ins Krankenhaus. Der Rettungsdienst war
mit drei Einsatzwagen vor Ort.
Eine 34-jährige Frau war laut Polizei gegen 15.40 Uhr mit ihrem VW
Multivan auf der Oberbecksener Straße in nördlicher Richtung
unterwegs. Als sie die Kreuzung mit der Weserstraße geradeaus
überqueren wollte, kam es zu Kollision mit dem Toyota der
52-Jährigen. Die fuhr zu diesem Zeitpunkt auf der Vorfahrtsstraße in
Richtung Innenstadt. Durch den Aufprall riss die Schiebetür des VW
aus der Halterung und schleuderte auf die Fahrbahn.
Während die 34-Jährige unverletzt blieb, kümmerte sich der
Rettungsdienst um ihre drei Kinder. Die hatten sich während der Fahrt
ordnungsgemäß in ihren Kindersitzen auf der Rückbank des Multivan
befunden. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten
abgeschleppt werden. Den Schaden beziffert die Polizei auf rund
40.000 Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle
Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Minden-L?bbecke, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.01.2017 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1590675
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Bad Oeynhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Drei Kinder und Autofahrerin nach Unfall mit Schock ins Krankenhaus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).