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Unzulässige internationale Fahrstunde mit Drogen im Gepäck

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(ots) - "Aus Holland!", so die Antwort des 18-jährigen
Fahrers auf die Frage der Bundespolizisten, wo er jetzt herkäme. Bei
der Nachfrage nach Ausweis und Führerschein musste er jedoch passen.
In der vergangenen Nacht kontrollierte eine Streife der Bundespolizei
Prüm ein Fahrzeug, besetzt mit drei jungen Männern, auf der Autobahn
A60 bei Prüm. Der Fahrer gab an, noch in der Fahrschule und demnach
noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Bei den beiden
anderen Insassen handelt es sich jedoch nicht um Fahrlehrer und
Prüfer, sondern um Freunde des Fahrers. Der Beifahrer stellte sich
als Eigentümer des Fahrzeugs heraus. Warum er seinen
führerscheinlosen Kumpel das Auto fahren ließ ist nicht bekannt. Als
die Beamten sich das Auto näher anschauten, entdeckten diese im
Handschuhfach sieben Gramm Marihuana. Dessen Herkunft war für die
Insassen unerklärlich. Zusätzlich stellten die Bundespolizisten bei
dem Fahrer Hinweise auf einen zeitnahen Drogenkonsum fest. Es wurden
Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter
dem Einfluss von berauschenden Mitteln, Zulassen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis und des gemeinschaftlichen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die weitere Sachbearbeitung wurde
zuständigkeitshalber von der Polizeiinspektion Prüm übernommen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stephan Frücht
Pressestelle
Telefon: +49 651 43 678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 12.01.2017 - 13:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:

Prüm.



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