170112-7-K Zwei Automaten-Aufbrecher nach Zeugenhinweis festgenommen
(ots) - Am frühen Donnerstagmorgen (12. Januar) hat die
Polizei Köln zwei Automaten-Aufbrecher (47, 31) auf frischer Tat im
Stadtteil Wahnheide festgenommen. Die Polizisten waren zuvor durch
einen aufmerksamen Anwohner (68) der Artilleriestraße alarmiert
worden.
Gegen 4 Uhr bemerkte der 68-Jährige zwei ihm verdächtig
vorkommende Männer an einem Zigarettenautomaten. "Einer von den
beiden baldowert offenbar den Automaten aus - der Andere steht an der
Ecke Schmiere", meldete der Zeuge geistesgegenwärtig über den Notruf
110 dem Beamten der Leitstelle.
Die kurz darauf eintreffenden Beamten stellten das Duo noch am
Tatort. Bei der Durchsuchung der Verdächtigen wurden unter anderem
Schraubendreher gefunden und sichergestellt. Am Geldfach des
Automaten stellten die Uniformierten massive Beschädigungen fest.
In seiner Vernehmung räumte der 31-Jährige ein, zusammen mit
seinem älteren Komplizen versucht zu haben, den Automaten zu knacken.
Die beiden Drogenkonsumenten haben keinen festen Wohnsitz. Das
ermittelnde Kriminalkommissariat 56 beabsichtigt, die Festgenommenen
heute einem Haftrichter vorzuführen. (svb/cg)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei K?ln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.01.2017 - 14:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1591376
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 170112-7-K Zwei Automaten-Aufbrecher nach Zeugenhinweis festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).