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Zoll am Frankfurter Flughafen deckt gewerblichen Schmuggel mit

104 Kilogramm unversteuertem Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr auf

ID: 1591626

(ots) - Am 04. Januar stellten Zollbedienstete
des Hauptzollamtes Frankfurt am Main 104 Kilogramm unversteuerten
Wasserpfeifentabak aus Amman/Jordanien sicher. Bei der Kontrolle von
Reisenden befragten sie auch einen 24-jährigen Mann jordanischer
Staatsangehörigkeit im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren nach dem
Inhalt seiner drei Reisekoffer. Der Mann räumte ein,
Wasserpfeifentabak in großer Menge dabeizuhaben, "Er kenne zwar die
Freimenge nicht, jedoch sei es auf jeden Fall viel mehr". Die
Überprüfung der Koffer bestätig-te dies: In allen Koffern befanden
sich weder Kleidungsstücke noch sonstige Reiseutensilien. Statt
dessen beinhalteten sie Blechdosen und Tüten mit unversteuertem
Wasserpfeifentabak der Marke "Al Waha" mit einem Warenwert von ca.
500 Euro. "Der Reisende erklärte, den Tabak nur zum persönlichen
Gebrauch gekauft zu haben. Er und seine Freunde rauchten zusammen
drei Shishas pro Tag, er bringe also den gesamten Jahresbedarf mit",
so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am
Main. Vor der Gepäckausgabe wartete ein "Abholer" auf den Mann.
Dieser wurde zur Vernehmung hinzugezogen. Es be-stand der begründete
Verdacht, dass auch dieser 22- jährige Mann in den mutmaßlich
ge-werblichen Tabakschmuggel involviert war. Gegen beide Männer wird
wegen versuchter Steuerhinterziehung ermittelt. Der Tabak wurde
beschlagnahmt. Der so verhinderte Tabak-steuerschaden beträgt
2.378,31 Euro.

Zusatzinformation: Unversteuerter Tabak unterscheidet sich nicht
von anderen Schmuggelgütern. Auch Was-serpfeifentabak unterliegt in
Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22 Euro
pro Kilogramm, je nach Sorte und Kleinverkaufspreis. Als Nachweis der
Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen
angebracht sein. Ansonsten ist die Einfuhr illegal.





Laut Bundesamt für Risikoforschung birgt das Rauchen von
Wasserpfeifentabak zudem hohe gesundheitliche Risiken. Der oft hohe
Glyceringehalt, gerade bei den aromatisierten Sorten, gilt als
gesundheitsschädlich. Hohe Konzentrationen können zu Reizungen des
Kehlkopfes oder der Nasenschleimhäute führen. Bedenklich sind
außerdem z.B. die enthaltenen Konservierungsstoffe oder Aromen. Das
chemische Verhalten dieser Stoffe bei Verbrennung ist unbekannt.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem Audit "Vereinbar-keit von Beruf und Familie". Wir bieten
Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere

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Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 13.01.2017 - 09:00 Uhr
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