221 Tage Restfreiheitsstrafe wegen Körperverletzung
(ots) - In der Nacht zu Donnerstag verhafteten
Frankfurter Bundespolizisten einen wegen gefährlicher
Körperverletzung gesuchten Mann. Der polnische Staatsangehörige hatte
eine offene Restfreiheitsstrafe von 221 Tagen.
Kurz nach Mitternacht gegen 00:30 Uhr kontrollierten die Beamten
den 53-Jährigen als Insassen eines Reisebusses auf dem Rastplatz
Frankfurter Tor (Bundesautobahn 12). Eine Überprüfung der Personalien
ergab, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im August 2015
Haftbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Das Amtsgericht Fürth
(Bayern) hatte den Mann im Dezember 2014 wegen gefährlicher
Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt,
weil er einen Landsmann mit einem Messer in dessen Wohnung
niedergestochen hatte.
Weil der Verurteilte im August 2015 wegen des Verlustes des
Rechtes auf Einreise und Aufenthalt nach Polen abgeschoben wurde,
blieb eine Restfreiheitsstrafe von 221 Tagen bei erneuter Einreise
nach Deutschland bestehen.
Die Beamten lieferten ihn am Donnerstag zum Haftantritt in eine
Justizvollzugsanstalt ein. Da der Gesuchte gegen eine bestehende
Wiedereinreisesperre verstieß, leitete die Bundespolizei zuvor
Ermittlungen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise ein.
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Datum: 13.01.2017 - 14:30 Uhr
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