Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 13.01.2017, gegen 16:50 Uhr, wurde ein
49jähriger Rollerfahrer in der St. Martiner Straße in Maikammer einer
Verkehrskontrolle unterzogen, da er sein Helmschloss nicht betätigt
hatte. Dies wird so bewertet, als würde er ohne Helm fahren, da ohne
Betätigen des Helmschlosses die Schutzwirkung des Helmes gleich null
ist. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Roller
ein Kleinkraftrad mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
bis 45km/h ist und der 49jährige nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss sich
nun wegen Verstoßes gegen § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis -
verantworten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Edenkoben
Dirk Wecke, PHK
Telefon: 06323 955 113
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Datum: 14.01.2017 - 06:53 Uhr
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