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Innenminister Lorenz Caffier: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsändert nichts an der Verfassungsfeindlichkeit der Partei!

ID: 1594070

(ots) - Der Minister für Inneres und Europa
Mecklenburg-Vorpommerns respektiert das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, auch wenn er auf ein anderes Ergebnis
gehofft hat. "Risikolose Gerichtsverfahren gibt es nicht und vor dem
geschichtlichen Hintergrund in Deutschland gelten für ein
Parteienverbot zu Recht besonders hohe verfassungsrechtliche Hürden.
Ich sehe es gleichwohl als Erfolg an, dass das NPD-Verbotsverfahren
überhaupt durchgeführt wurde. Dies zeigt, dass der antragstellende
Bundesrat den strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen, die in einem
solchen Verfahren gelten, penibel Rechnung getragen hat. Die heutige
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns überdies für die
Zukunft Rechtssicherheit. Wir haben jetzt ein Grundsatzurteil mit
allgemeingültigen Maßstäben zur Prüfung der Frage, wann liegt eine
"konkrete Gefährdung der Demokratie" vor, wie viel Freiheit gegenüber
den Feinden der Freiheit will und kann sich eine Demokratie leisten",
sagte Lorenz Caffier in Karlsruhe nach der Urteilsverkündung. "Das
Bundesverfassungsgericht hat betont, dass die NPD nach ihren Zielen
und dem Verhalten ihrer Anhänger verfassungsfeindlich ist und sie die
freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will. Das Urteil
hat auch gezeigt, dass ein Parteienverbotsverfahren heute anderen
rechtlichen Erwägungen unterliegt, als dies bei den früheren Verboten
der Fall war."

Innenminister Caffier dankte allen an der Materialsammlung
beteiligten Sicherheitsbehörden für die professionelle Arbeit, durch
die Fehler, die im Jahr 2003 zur Einstellung des Verbotsverfahrens
gegen die NPD führten, vermieden wurden. Die Staatsfreiheit auf der
Führungsebene der Partei konnte belegt werden und auch die nötigen
Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD wurden beigebracht.
Sein Dank galt auch den Herren Professoren Christoph Möllers und




Christian Waldhoff, die der Bundesrat im Februar 2013 als
Verfahrensbevollmächtigte beauftragt hatte. Die
Prozessbevollmächtigten hatten dem Verbotsantrag gute
Erfolgsaussichten beigemessen, auch Materialsammlung und Kurzfassung
führten auf der Innenministerkonferenz am 6. Dezember 2012 zu der
Einschätzung, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen
erfolgreichen Abschluss des Verbotsverfahrens gegeben ist.

Von besonderer Bedeutung war dabei die NPD-Landtagsfraktion in
Mecklenburg-Vorpommern, die eine zentrale Rolle für den
Rechtsextremismus im Land einnahm und mit den ihr zur Verfügung
stehenden Mitteln insbesondere die propagandistische Arbeit des
NPD-Landesverbandes, aber auch die der Bundespartei unterstützte.
Zugleich war es ihr möglich, Neonazikader als Fraktions- oder
Wahlkreismitarbeiter zu beschäftigen, die ihre verfassungsfeindlichen
Aktivitäten mit staatlicher Alimentation durchführen konnten. Auch
dies war Anlass, ein Verbotsverfahren anzustreben.

"Die NPD ist am Ende des Verfahrens nicht verboten und aufgelöst
worden, was aber nichts an der Verfassungsfeindlichkeit der Partei
ändert. Die Schutzmechanismen außerhalb des Parteienverbots wie z.B.
die intensive Beobachtung durch den Verfassungsschutz greifen
weiterhin und die Gesellschaft wird den Kampf gegen Rechtsextremismus
auch zukünftig als kontinuierliche Aufgabe ansehen müssen. Auch bei
einem NPD-Verbot wäre der Schalter in den Köpfen ihrer Anhänger ja
nicht umgelegt worden", betonte der Minister. "Nach wie vor ist die
NPD in unserem Land mit Neonazigruppen verzahnt und markiert mit
ihrer rassistischen Ideologie die Ziele für die gewaltbereite
rechtsextremistische Szene. Auch darf die politische Wirksamkeit der
Partei nicht unterschätzt werden. Immerhin ist der Landesverband der
NPD auf der kommunalen Ebene weiterhin politisch verankert und kann
von hier seine verfassungsfeindliche Strahlkraft zu entfalten. Mit
seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht aber auch den Weg für
den Gesetzgeber eröffnet, zu prüfen, ob diese verfassungsfeindliche
Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. "

Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa in
Mecklenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts
der Länder war seit seinem Amtsantritt 2006 ein vehementer
Befürworter eines Verbotes der NPD.

Die Verbotsüberlegungen fußten auf den mehrjährigen Erfahrungen
mit der NPD und ihrer politischen Relevanz als größte Partei im
rechtsextremistischen Lager mit einer eindeutig neonazistischen
Ausrichtung. Von Bund und Ländern wurde bereits im Jahr 2012 eine
gemeinsame, ca. 1.000 Seiten umfassende Materialsammlung erarbeitet,
um die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages prüfen zu können.
Dabei hat das Land Mecklenburg-Vorpommern viele aussagekräftige
Belege beigesteuert und der Verfassungsschutz des Landes hat
maßgeblich an der Erstellung der Materialsammlung und damit der
Antragsschrift und weiterer Schriftsätze im Verlauf des Verfahrens
mitgewirkt. In der Beweisführung wurde insbesondere auch auf die
spezielle Organisationsfähigkeit der NPD und ihres Propagandaapparats
sowie auf die enge Verbindung mit der Neonaziszene hingewiesen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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